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Archiv/AG Satzung
153 Bytes entfernt
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20:08, 9. Jul. 2009
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Zulassung von Gästen:
Entfernt
# Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis.
=== Zulassung von Gästen ===
# Der Landesparteitag, der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.
# Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
=== Satzungs- und Programmänderung ===
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