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Archiv/AG Satzung

153 Bytes entfernt, 19:08, 9. Jul. 2009
Zulassung von Gästen: Entfernt
# Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis.
=== Zulassung von Gästen ===# Der Landesparteitag, der Landesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.# Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.
=== Satzungs- und Programmänderung ===
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