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Archiv/AG Satzung

37 Bytes hinzugefügt, 19:07, 9. Jul. 2009
Landesvorstand
# Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese Gebunden.
# Die direkt gewählten Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage der Wahl stellt die Wahlordnung dar.
# Jeder brandenburger Pirat hat das Recht als Gast an Vorstandssitzungen teilzunehmen. Weitere Gäste können vom Vorstand zugelassen werden. Nichtzulassung von weiteren Gästen muss Begründet werden. Ein Stimmenrecht haben Gäste nicht.
# Der Landesvorstand hat über die Vorstandssitzungen und die dabei getroffenen Beschlüsse ein Protokoll zu verfassen und zu veröffentlichen.
# Auf Antrag eines Zehntels der Brandenburger Piraten oder durch Beschluss des Kreisverbandrates kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert werden. Dabei werden die geforderten Fragestellungen behandelt.
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