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Vorstand/Beschluss/B2017-003

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Thema: Kommissarischer Vorstand RV BARUM und RV Prignitz-Ruppin
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 18.01.2017
Status: angenommen

Kommissarischer Vorstand RV BARUM und RV Prignitz-Ruppin

Der Vorstand möge beschließen:

Für die RV BARUM und Prignitz-Ruppin wird der Vorstand des KV Oberhavel als kommissarischer Vorstand eingesetzt und damit beauftragt, umgehend Hauptversammlungen in den handlungsunfähigen Gliederungen durchzuführen. Erstes Ziel ist die Wahl eines neuen Vorstandes für die handlungsunfähigen Gliederungen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Vorstand des KV Oberhavel beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand entsprechend § 28a der Landessatzung "Verschmelzung oder Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung" tätig zu werden.

Begründung

keine

Abstimmung

Abstimmung: B2017-003
Dafür: Thomas B., Oliver, Frank, Guido, Thomas L.
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 18.01.2017