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Taskforce Haushalt und Finanzen/Treffen/2012-07-06

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Version vom 6. Juli 2012, 21:34 Uhr von Andreas390 (Diskussion | Beiträge)
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Protokoll des Arbeitstreffens im mumble vom 06.07.2012

Beginn: 20.00 Uhr

Teilnehmer: andreas390, Mücke, Meinhard, Die_Dine, Lars, Maikleo1963

Protokoll: andreas390

Versammlungsleitung: alle


Im Hinblick auf den 13.07.12 "Frist zur Einreichung von Anträgen für den LPT 2012.2" haben wir die Fortführung am Haushalt Gesundheit zunächst weiter zurückgestellt und Top 1 - 4 (s.u.) durchgesprochen.

> Top 1 wurde kurz besprochen und alsdann zurückgestellt. Dieser Antrag ist noch weiter durchzuarbeiten und wird zunächst nicht beim LPT 2012.2 eingereicht.

> Top 2 wurde sehr umfassend besprochen. Mücke wird die Ziffern 1, 3 und 5 für das Wahlprogramm in die Antragsfabrik einstellen (Entwurf), TF HuF unterstützt, Meinhard wird beim LPT 2012.2 anwesend sein und den Antrag ggf. mit vertreten. Die Ziffern 2. und 4 sollen noch weiter spezifiziert werden.

> Die_Dine wird evt. bis Montag noch einen weiteren Antragsentwurf zur Finanzierung durch "Emmissionsschutzrechte" zur Diskussion auf die Mailingliste setzen.

> Top 3 wurde kurz angesprochen, bislang weder Gegner noch Befürworter aufgetreten. TF HuF unterstützt.

> Top 4 wird vertagt. Es hat den Anschein als ob hier versehentlich zu viel über die Mail kam. Ralf (heute urlaubsabwesend) ist wahrscheinlich beim nächsten Mal wieder mit dabei und es kann dann alles mit ihm zusammen durchgesprochen werden. Meinhard klärt in Berlin zwischenzeitlich inwieweit dort Zusammenarbeit möglich ist, Doppelarbeit soll vermieden werden.

Ende: 22.15 Uhr

Nächster Termin im mumble: 20.07.2012 - 20.00 Uhr, andreas390 bereitet es vor (Wiki, Einladungen)


Top 1 / 06.07.2012

>>> Antragsentwurf von Meinhardt zu Art. 103

Piraten Brandenburg Taksforce Finanzen und Haushalt

Antragsentwurf

Die Piraten Brandenburg sprechen sich sich für eine Änderung der Landesverfassung aus. Artikel 103 (Kreditaufnahme) der Landesverfassung von Brandenburg soll ergänzt werden um den Satz 3) - die Nettokreditaufnahme erfordert eine 2/3 Mehrheit des Landtages

Artikel 101 (Haushaltsplan)

Neu 2) Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes sind in den Haushaltsplan einzustellen. Bei Landesbetrieben und bei Sondervermögen werden alle relevanten Unterlagen (z.B. Bilanzen, Jahresabschlüsse) sowie Zuführungen oder Ablieferungen eingestellt werden. Die Veräußerung von Vermögensgegenständen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses mit 2/3 Mehrheit und wird durch Gesetz geregelt. Ein Nachtragshaushaltsplan kann sich auf einzelne Einnahmen und Ausgaben beschränken. Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan haben in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu sein.

alt 2) Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes sind in den Haushaltsplan einzustellen. Bei Landesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder Ablieferungen eingestellt zu werden. Ein Nachtragshaushaltsplan kann sich auf einzelne Einnahmen und Ausgaben beschränken. Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan haben in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu sein.

Artikel 40 (Grund und Boden) (1) der Landesverfassung von Brandenburg soll erweitert werden:

Die Veräußerung von Vermögensgegenständen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses mit 2/3 Mehrheit und wird durch Gesetz geregelt.

Begründung

Die derzeitige Verschuldungslage Brandenburgs erfordert eine Stärkung der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse. Die Veräußerung von Vermögensgegenständen erfolgte in der Vergangenheit oft zu Ungunsten des Landes. Deshalb soll auch hier die Hürde entsprechend angehoben werden.

Link zur Landesverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.23338.de#103

Gegenwärtig (Verfassung BRANDENBURG, Art 101 - 103):

Artikel 101 (Haushaltsplan)

(1) Das Land hat bei seiner Haushaltswirtschaft im Rahmen der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gegenwärtiger und künftiger Generationen Rechnung zu tragen.

(2) Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes sind in den Haushaltsplan einzustellen. Bei Landesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder Ablieferungen eingestellt zu werden. Ein Nachtragshaushaltsplan kann sich auf einzelne Einnahmen und Ausgaben beschränken. Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan haben in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu sein.

(3) Der Haushaltsplan wird für ein Haushaltsjahr oder mehrere Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden, daß sie für unterschiedliche Zeiträume, nach Haushaltsjahren getrennt, gelten.

Artikel 102 (Übergangsermächtigung)

Ist bis zum Schluß eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Landesregierung ermächtigt:

   alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind,          
   die gesetzlich bestehenden Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
   die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Landes zu erfüllen,
   die Bauten, Beschaffungen und sonstigen Leistungen fortzusetzen,  für die durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits Beträge bewilligt  worden sind;
   Kredite bis zur Höhe eines Viertels der Endsumme des abgelaufenen  Haushaltsplanes für je drei Monate aufzunehmen, soweit nicht Einnahmen  aus Steuern und Abgaben und Einnahmen aus sonstigen Quellen die Ausgaben  unter Ziffer 1 decken.

Artikel 103 (Kreditaufnahme)

(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Gesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Sinne von Artikel 101 Absatz 1.

(2) Das Nähere regelt ein Gesetz.

15.06.2012, andreas390


Top 2 / 06.07.2012

http://piratenpad.de/p/brb_Grundlagen_Haushaltspolitik

Vorschlag für einen Entwurf Grundlagen piratischer Haushaltspolitik (speziell für LV Brandenburg)

These 1 – langfristige Stabilität durch Antizyklische Haushaltspolitik

Die Piraten Brandenburg stehen für eine langfristig solide Haushaltspolitik. Dies erreichen wir durch eine antizyklische Haushaltspolitik. Dabei werden in wirtschaftlich schlechten Zeiten verstärkt Ausgaben zur Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes getätigt, gleichzeitig werden in wirtschaftlich guten Zeiten Überschüsse zum Schuldenabbau erwirtschaftet.

These 2 - Schuldenbremse und Neuverschuldung

Starre Schuldenbremsen lehnen wir ab, die Neuverschuldung bei starker Konjunktur muss jedoch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte verboten und durch ein Gebot zum Schuldenabbau ersetzt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldenbremse_(Deutschland)

These 3 - Ausweitung der Steuerhoheit für das Land

Land und Kommunen sind bei der Gestaltung der Einnahmen gegenüber dem Bund strukturell benachteiligt. Wir fordern daher mehr Steuerhoheit für das Land, beispielsweise vollständige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer.

These 4 - Ausreichende Finanzierung der Gemeinden, aber ohne Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist derzeit die wichtigste eigenständige Einnahmequellen für Gemeinden. Da als Basis die Gewinne der Unternehmen dienen, ist sie viel zu stark von der Konjunktur abhängig um eine langfristig planbare Finanzierungsquelle für die kommunalen Haushalte zu sein. Daher sprechen sich die Piraten Brandenburg für die Abschaffung der Gewerbesteuer aus. Wir brauchen stattdessen eine langfristig stabile Basis zur Finanzierung der Kommunen, die in vielen Fällen derzeit generell unterfinanziert sind. Dabei soll ein negativer Steuerwettbewerb verhindert werden.

Gegenfinanzierung ausarbeiten.Vorschläge Emmissionsabgaben, Banken "anzapfen", Finanztransaktionssteuer, USt, Einkommensteuer.

These 5 - Open Government als Grundlage für Effizienz und Effektivität.

Die Piraten Brandenburg sind der Überzeugung, dass ein solides Haushalten nur mit Effizienz (Die Dinge richtig tun) und Effektivität (Die richtigen Dinge tun) funktionieren kann die auf den Prinzipen des Open Government basiert. Neben den bereits genannten Punkten sind für uns die Prinzipien der Open Government Bewegung ein zentrales Element erfolgreicher Landespolitik. Durch Transparenz, offenes Haushaltswesen, Barrierefreien Zugang zu Haushaltsdaten aber auch Fairness und Verantwortungsbewusstsein wird mehr Beteiligung und Kontrolle erreicht.


Diskussion/Anmerkungen, andreas390 am 06.07.2012

Hallo Meinhard, zunächst einmal Dank für die Vorarbeit. Dein Einverständnis unterstellend, habe ich noch kleine sprachliche Ergänzungen vorgenommen.

zu These 2: Gibt es denn starre Schuldenbremsen in der Realität überhaupt oder werden vorgegebene Schuldenbremsen nicht ohnehin laufend auf Grund von Konjunkturschwankungen pp. ausgehebelt ? Begriff "starke" Konjunktur ?

zu These 4: Wenn wir einen Wegfall der Gewerbesteuer fordern, müssen wir konkret darlegen aus welchem Topf das Geld dann kommen soll. Letztlich wird sich dies wohl nur über eine Erhöhung bereits gegebener Steuern bzw. Einführung neuer Steuern darstellen lassen. Bei dieser Sachlage könnte man es aber auch gleich bei der gegebenen Steuer belassen und nur festlegen wie ein Abweichen von festgelegten Einnahmen/Ausgaben gestaltet wird.

zu These 5 zur Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Government


Top 3 / 06.07.2012

Antrag von Ralf für LPT 2012.2

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/LPT_2012.2/Konsolidierung_des_Landeshaushaltes_fortsetzen

Änderungsantrag Nr. (offen) Beantragt von Ralf für die Task Force Finanzen über die AG Politik Betrifft Wahlprogramm Beantragte Änderungen

Die Piratenpartei LV Brandenburg möge auf dem Landesparteitag folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm zur Landtagswahl beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg unterstützt den Kurs der Konsolidierung des Landeshaushaltes. Wir setzen uns dafür ein, die bestehenden Strukturen und staatlichen Beihilfen zu überprüfen und zu optimieren. Die Landeshaushaltspolitik der Piratenpartei BB orientiert sich hierbei an den programmatischen Beschlüssen des Landesverbandes.

Begründung

Die Finanzsituation des Landes bietet keine Alternative zur Haushaltskonsolidierung. Das Land wird langfristig gezwungen sein nur mit seinen eigenen Einnahmen auszukommen. Gleichzeitig brauchen z.B. die Bereiche Bildung und Wissenschaft mehr Mittel um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Die Task Force Haushalt und Finanzen wird Vorschläge für eine optimierte und inhaltlich programmatisch veränderte Haushaltspolitik erarbeiten.

siehe dazu:

    http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_3800/3814.pdf
    http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Subventionsbericht_2009-2011_22112011.pdf


Top 4 / 06.07.2012

Ahoi Task Force,

unten seht Ihr die offizielle Info über die  (derzeitigen) BER-Mehrkosten. Das der BER-GmbH-Gesellschafter "Land  Brandenburg" Geld nachschießen muß ist sehr wahrscheinlich. Doch was  passiert dann mit dem eng gestrickten Landeshaushalt ? Welche Folgen  sind vorstellbar ? Von der Opposition im Landtag habe ich dazu noch  nichts gehört. Finanziell hängt die Landesregierung wegen Schuldengrenze  im Schraubstock, Neuverschuldung fällt aus. Deshalb wahrscheinlich auch  die Klage als versuchter Ausweg aus der selbst verschuldeten Misere.
Das wär gleich ein Thema für unsere nächste Sitzung am 06.07.12 für die ich mich hiermit schon wegen Urlaub entschuldigen muß.
Bis demnächst
Gruß Ralf
---Ursprüngliche Nachricht---

Absender: "Heute im Bundestag" <meldungen@dbtg-newsletter.de> Empfänger: <ralf-dallgow-doeberitz@t-online.de> Betreff: Heute im Bundestag Nr. 317


hib - heute im bundestag Nr. 317 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Mi, 27. Juni 2012 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr 1,117 Milliarden Euro Mehrkosten beim Berliner Flughafen BER 1. 1,117 Milliarden Euro Mehrkosten beim Berliner Flughafen BER Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin: (hib/VER) Etwa 1,117 Milliarden Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Millionen Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Millionen Euro angesetzt. Es könne „momentan nicht ausgeschlossen werden, dass der Bund noch nachschießen muss“; in welchem Umfang, konnte Bomba allerdings „derzeit nicht sagen“. Bislang sei der Bund finanziell mit etwa 111 Millionen Euro am Flughafen beteiligt, hatte Bomba bei seinem letzten Besuch im Ausschuss gesagt. Bomba, der das Verkehrsministerium im Aufsichtsrat des neuen Hauptstadtflughafens vertritt, war gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Berlin Flughafen GmbH, Rainer Schwarz, bereits zum dritten Mal binnen acht Wochen zu Gast im Verkehrsausschuss, um sich den Fragen der Mitglieder zum BER zu stellen. Die Abgeordneten wollten auch wissen, ob mit neuen Problemen und Terminverschiebungen zu rechnen sei. Rainer Schwarz betonte, dass er sich nicht an Terminspekulationen beteiligen werde. Falls es dennoch zu einer weiteren Verschiebung der Eröffnung kommen sollte, wäre es seiner Ansicht nach unproblematisch, weiterhin auf die Flughäfen in Tegel und in Schönefeld auszuweichen: „So, wie es jetzt geregelt ist, funktioniert es“, erklärte er, „und wenn es bis heute geht, dann wird es auch dann gehen“.


Mit dem PNG hat der Gesundheitsausschuss auch eine Reform der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft verabschiedet. Die Regelungen sollen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt werden. Ferner soll der Anspruch auf ambulante Entbindung ausdrücklich geregelt werden. Als mögliche Geburtsorte werden in der Vorlage das Krankenhaus, eine von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt genannt. Außerdem dürfen Krankenkassen künftig in ihren Satzungen zusätzliche von Hebammen erbrachte Leistungen aufnehmen.Der vom Gesundheitsausschuss gegen die Stimmen der SPD und der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Arzneimittelrechts sieht unter anderem Maßnahmen vor, das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette wirksamer zu verhindern, etwa indem die Handelswege transparenter gemacht werden. Grundlage hierfür ist eine EU-Richtlinie. Weiteres Ziel ist die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden. Auch hierzu liegen EU-Richtlinien vor.Während die Oppositionsfraktionen die hierzu eingeschlagenen Schritte im wesentlichen billigten, kritisierten sie vor allem die mit dem Entwurf geplante Liberalisierung des Heilmittelwerbegesetzes. Dabei geht es etwa um die Lockerung des Werbeverbots für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel. Dagegen votierten die Abgeordneten einstimmig für einen Änderungsantrag der Koalition zur ambulanten Palliativversorgung. Danach dürfen Ärzte künftig in speziellen Notfallsituationen sterbenskranken Patienten in der ambulanten Behandlung Betäubungsm ittel zur Verfügung stellen.Die Linke konnte sich mit ihrem Vorstoß, den Medikamenten-Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken, nicht durchsetzen. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass die Abgabe von Arzneimitteln über sogenannte Pick-up-Stellen, etwa in Drogeriemärkten, nicht verboten werde. Die Koalitionsfraktionen machten im Ausschuss deutlich, dass mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Arzneimitteln geleistet werde. Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) geändert werden. Danach können Pharmafirmen für ein Medikament eine neue Nutzenbewertung beantragen, wenn der Zusatznutzen wegen fehlender Nachweise als nicht belegt gilt. Dies könne insbesondere dann der Fall sein, wenn das pharmazeutische Unternehmen von der vom Gemeinsamen Bundesausschuss genannten zweckmäßigen Vergleichstherapie abgewichen ist, heißt es in der Begründung. Die Möglichkeit zur erneuten Nutzenbewertung soll nur übergangsweise gelten.

 begrüßte die geforderte Ausweitung der  Bleibedauer. Gerade für ältere Menschen, die schon lange in ihrer  Wohnung wohnten, für Kranke und Schwangere sei das wichtig. Auch der  von der Linken geforderte Anspruch auf kostenlose, unabhängige  Mieterberatung sei positiv zu bewerten. Die Fraktion Bündnis 90/Die  Grünen signalisierte ebenfalls Zustimmung: Die Einsparungen durch den  erzwungenen Wohnungswechsel stünden häufig in keinem Verhältnis zu  den dabei entstehenden Kosten, betonte sie. Kritik gab es jedoch für  die geforderten Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen. Das erwecke  den Anschein, als gelte für manche Personen überhaupt keine  Obergrenze. 

Die FDP-Fraktion betonte, viele der von der Linksfraktion geforderten Maßnahmen seien bereits umgesetzt. So gebe es Regelungen für Personen mit besonderem Wohnbedarf, auch bestehe die Möglichkeit, dass Umzugskosten und die Kosten für eine Erstausstattung übernommen werden. „Mit den bestehenden Regelungen wird pragmatisch und verantwortungsbewusst umgegangen“, betonte die Fraktion. Zustimmung gab es für diese Aussage vom Koalitionspartner. Viele Forderungen seien Gegenstand der gegenwärtigen Rechtsprechung, hieß es von der CDU/CSU-Fraktion. Eine Kann-Bestimmung sei keine Muss-Bestimmung, widersprach die Linksfraktion. Es bestehe ein Unterschied, ob bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden könnten oder ob ein Rechtsanspruch darauf bestehe. So würde eine Kaution in der Praxis häufig nicht übernommen. Stattdessen müsse sie abgestottert werden. Zum Seitenanfang Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt den Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (17/10042) vor. Ziel der Novellierung ist unter anderem die Einbeziehung des Jungweins bei der Berechnung der von Betrieben von anderen Betrieben übernommenen Mengen von Weinerzeugnissen, um Ungleichheit im Wettbewerb zu vermeiden. Des Weiteren soll durch die Übernahme von Sanktionsmaßnahmen aus dem Lebensmittelrecht in das Weingesetz gewährleistet werden, dass die Gesundheit gefährdende Weine den zuständigen Behörden rechtzeitig gemeldet werden kön Berlin: (hib/EIS) Die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes und im Interesse des Waldschutzes notwendig. Das geht aus einer Antwort (17/10020) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Aus diesem Grund werde die Bekämpfung mit Insektiziden und mit „physikalischmechanischen Methoden“ in Betracht gezogen. Das könne das Ausbringen von Insektiziden mit Helikoptern in Waldbeständen bedeuten, die Sperrung befallener Areale in Städten und lokale Maßnahmen, bei denen Raupennester von Spezialisten von Bäumen abgesaugt werden.

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