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MOL/Antrag/2014-003

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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: MOL/Antrag/2014-002

Datum: 13.11.2014

Gliederung: KV MOL

Antragsteller: Petrus (Diskussion)

Termin für Sitzung: ?

Status: neu

 

Antrag

Spende für den Wahlkampf in Hamburg

Antragsbegehren

Hiermit stelle ich den Antrag für den Wahlkampf in Hamburg an den LV HH als Kreisverband MOL 400,- € zu spenden.

Antragsbegründung

Unsere "Kriegskasse" ist mit ca. 1400,-€ zur Zeit gut gefüllt.
In absehbarer Zeit sind keine größeren Ausgaben geplant u. im nächsten Jahr kommt wieder Geld aus der Parteienfinanzierung dazu.
Über den Sinn des Wahlkampfes brauche ich wohl nichts zu sagen.

Bemerkung

Dieser Beschluss sollte als Umlaufbeschluss gefasst werden, da das Geld jetzt gebraucht wird.

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

 


Unterstützer

  1. Nerd (Diskussion) 08:51, 14. Nov. 2014 (CET)  Grds. für eine Spende, wenn auch mit Einschränkungen.
  2. ...

Gegner

  1. Nixus Minimax (Diskussion) Es gibt für den kommissarischen Vorstand keine Legitimation ohne den Beschluss eines KPT mal eben per Umlaufbeschluss fast ein Drittel der Finanzen des Kreisverbandes zu verschenken, zumal noch dazu zwei der kommissarischen Kreisvorstände nicht einmal Mitglied im Kreisverband MOL sind. Ich erinnere hierzu auch an § 3 der Bundessatzung PP, und bitte den LaVO die Bestellung des kommissarischen Kreisvorstandes diesbezüglich zu überdenken. Ferner stellt sich die Frage wie die kommissarischen Kreisvorstände für solche Geschenke die Rechenschaft bzw. die Haftung gegenüber dem Kreisverband übernehmen sollen, für den Fall das sich bei einer späteren rechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit der Schenkung eine Haftung seitens des kommissarischen Kreisvorstandes ergeben sollte. Aus meiner Sicht sollten die kommissarischen Kreisvorstände es tunlichst unterlassen finanzielle Transaktionen im Kreisverband zu tätigen. Wer hierzu etwas anderes rät, solle dann auch die persönliche Haftung für seinen Rat übernehmen.
    § 10 (3) Kreissatzung MOL
    Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreisversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag ohne gesonderte Beschlüsse der Kreisversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll und Informationspflicht auf dem nächsten Kreisparteitag.
    Aktuelle Finanzbeschlüsse des KPT liegen nicht vor!
  2. ...