Parteitag/2013.2/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 007
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP007 |
Einreichungsdatum | 13 Oktober 2013 08:31:05 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. |
Letzte Änderung | 13.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Wahlrecht ist ein Menschenrecht Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Demokratie und Wahlrecht" als neuen Titel "Wahlrecht ist Menschenrecht" einzufügen. Wahlrecht ist Menschenrecht Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Umso gravierender ist es dann, wenn viele Menschen von dem Gebrauch des Wahlrechts - und somit auch vom politischen Willensprozess - ausgeschlossen werden. Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Die PIRATEN Brandenburg sehen die umfassende, selbstbestimmte politische Partizipation als Ziel und verlangen daher, Wahlen inklusiv auszugestalten, für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und hierbei jegliche Diskriminierung zu vermeiden. Politische Teilhabe und Mitwirkung an Demokratie darf nicht vom Geschlecht, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung, des Alters oder einer Behinderung abhängig sein. Antragsbegründung In einer parlamentarischen Demokratie werden politische Entscheidungen von Abgeordneten getroffen, die von Wahlberechtigten gewählt werden, deren Interessen sie vertreten sollen. Aber die Interessen der nichtwahlberechtigten Menschen werden oftmals erkennbar vernachlässigt, obwohl die Abgeordneten eigentlich Vertreter der gesamten Bevölkerung sein sollten. Denn Politik wird hauptsächlich für die gemacht, die wählen dürfen. Ausgeschlossen vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen. Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html Inklusion Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein. Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, gleichberechtigt mit anderen zu wählen und gewählt zu werden. Diskriminierungen gleich welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der BRK ausdrücklich untersagt. Mit ihrer Konkretisierung der anerkannten wahlrechtlichen Grundsätze und ihrem Fokus auf unterstützte Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation behinderter Menschen beeinflusst die BRK das Verständnis anderer internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen. Sie zwingt dazu, existierende Rechtsauslegungen zu überdenken und überkommene Beschränkungen aufzuheben. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen. Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_18_gleiches_wahlrecht_fuer_alle.pdf Integration Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können. Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen. In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres verwehrt. Quelle: http://nrw.mehr-demokratie.de/argumente-auslaenderwahlrecht.html Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- mtaege
- ?
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Thomas Bennühr Der Antrag enthält auch das "Wahlrecht ab Geburt". Dieser Antrag wurde vom LPT 2012_1 schon abgelehnt.
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Frank Steinert
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier rein.
Argument 1
Dein Argument?
Ablehnen! Der Antrag ist zu komplex.
Natürlich muss jeder Wahlberechtigte in die Lage versetzt sein auch wählen zu können.
Wenn bestimmte Gruppen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, so kann hier auch ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Das Problem bei dem vorliegenden Antrag liegt darin, dass hier das Wahlrecht so hoch gejubelt wird, dass am Ende so nebenher eine Wahlpflicht konstruiert wird. Aufgeschreckt von der Zahl an Nichtwähler nahm Wochen vor der Bundestagswahl die Kampagne "wer nicht wählen geht ist doof!!" auf allen Kommunikationskanälen zu.
Ich war versucht mir einen Button anzuheften: Ich bin Nichtwähler, bitte nicht schießen!
Noch ein Hinweis: Als die Piratenpartei auf 10% der Wählerstimmen geschätzt wurde, kam ein hoher Prozentsatz dieser "Wähler" aus dem Kreis der Nichtwähler.
Der Antrag ist abzulehnen,
weil hier ohne jede Differenzierung kritiklos die offizielle Politpropaganda übernommen wird.
Achim Agnitio
- Thomas Bennühr (Diskussion)
- Mir ist der Antrag ebenfalls zu komplex und zu allgemein gehalten. Natürlich ist das Wahlrecht ein hohes Gut, das wichtigste, das wir in unserer Demokratie haben. Aber der Antrag geht zu weit. Er zielt darauf ab, sowohl Altersgrenzen als auch sonstige erforderliche Grundvorausseztzungen wie z.B. das Bestehen der Staatsangehörigkeit bzw. der EU-Staatsbürgerschaft, abzuschaffen. Das halte ich in dieser Form nicht für sinnvoll.
- CBeuster (Diskussion) 03:57, 13. Nov. 2013 (CET)
- Warum? Also ich meine, ich würde als jemand, der diesen Antrag mit ausgearbeitet hat gerne auf die Gegenargumente eingehen, aber ein "Das halte ich in dieser Form nicht für sinnvoll." hilft mir nicht dabei darauf zu antworten.
Argument 2
Dein Argument?