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Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren

615 Bytes hinzugefügt, 22:09, 29. Nov. 2015
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@ Verfahren LSG Bbg 15/4: <br />
Schon neun Tage nach LSG-Wahl eine Anzeige beim OLG Brandenburg? Das ist rekordverdächtig. Und wie kommt es, dass dann 15/4 erst so spät nach 15/3 in die Verfahrensliste aufgenommen wurde? 15/3 scheint ja nach drei Monaten abgetaucht zu sein. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:52, 29. Nov. 2015 (CET)
: Die Verfahrensliste richtet sich nach Anrufungen an das Schiedsricht. Dass die Anrufung zum Verfahren LSG Bbg 15/4 so spät nach dem Verfahren LSG Bbg 15/3 in die Liste aufgenommen wurde liegt daran, dass das Schiedsgericht erst vor wenigen Tagen angerufen wurde. Das Landesschiedsgericht erfindet keine Fälle, um die Abstände der Anrufungen zueinander gleichmäßig zu halten. Das Verfahren LSG Bbg 15/3 wurde inzwischen nach Hessen verwiesen, da das Landesschiedsgericht, wie veröffentlicht, handlungsunfähig war.--[[Benutzer:CeCe|CeCe]] ([[Benutzer Diskussion:CeCe|Diskussion]]) 22:09, 29. Nov. 2015 (CET)
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