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K
→nachfolgend BSG 12/15
# Eine Ämterhäufung liegt nicht vor, wenn ein Parteiamt nicht durch Wahl einer Gliederungsversammlung, sondern durch einen Vorstandsbeschluss erlangt wurde.
# Ein Pirat muss in der Versammlung seine Möglichkeiten ausschöpfen, Abhilfe zu schaffen. Erst danach kann er Rechtschutz bei den Schiedsgerichte suchen.
==== nachfolgend [https://piraten-bsg.piratenpartei-rhein-erft.de/git/BSG%2012-15-H%20S.pdf BSG 12/15 ] ====
# Für Verfahren vor dem Schiedsgericht können mehrere Vertreter benannt werden.
# Ein Säumnisurteil wird von den Schiedsgerichten nicht gefällt.