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Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung

33 Bytes hinzugefügt, 05:43, 30. Mai 2016
K
LSG Bbg 16/2
== 2016 ==
===[[Media:LSG-Bbg-16-2_Beschluss_2016_05_19.pdf|LSG Bbg 16/2]]===
# Die bloße Anwesenheit auf einer Versammlung (also ohne akkreditiert zu sein) begründet keine Befangenheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 4 SGO hinsichtlich Beschlüsse dieser Versammlung.
# Auch fehlerhafte oder rechtswidrige Verweisungen sind für das Zielgericht verbindlich.
# Das Landesschiedsgericht ist an Beschlüsse des Bundesschiedsgerichts gebunden.
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