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→TOP 3 Stellungnahme Antrag 2011-15
Davon zu unterscheiden, sind die Fragen, ob es ein „Abwehrrecht“ gegen Gründung von Mitgliedern (des Landesverbandes/ Gesamtpartei) gegen eine Verbands-Gründung in Gebieten, in denen keine Gliederung existiert, gibt oder ob sich das Tätigkeitsgebiet einer Gliederung sich auch auf Gebiete beziehen kann, in denen (noch) keine stimmberechtigten Mitglieder vorhanden sind.