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Ich habe mir die Ausführungen "LPT 2011.1" angesehen, kannte ich bislang nicht. Bin ja auch noch fast neu und muss noch vieles lernen ;-) Aus meiner Sicht ist die Angst vor einer Fremdbestimmung durch "Bestimmungen der Bundesebene" etwas übertrieben. Es geht schließlich um Regelungslücken, also etwas wo kein Regelegungsbedarf für die Landessatzung bislang gesehen wurde bzw. um Unklarheiten/Widersprüche in Regelungen wo dann die Bundessatzung herangezogen wird. Das Problem hierbei ist, dass durch "den Clou (s.o)" Änderungen der Bundessatzung, welche durchaus sinnvoll sind dann vielleicht doch nicht in die Landessatzung mit einfließen. So, lange Rede kurzer Sinn, ich werde es überdenken, ob ich den Antrag auch tatsächlich einreiche. Gegenwärtig ist es lediglich ein Entwurf.
:Ich denke, wir sollten nicht blind auf künftige Änderungen verweisen. Man könnte sich die Zeit nehmen, bisherige Änderungen abklopfen und dann evtl. auf eine neuere Fassung (ersatzweise) verweisen. Aber neben dem Aufwand ergeben sich manche Folgen leider oft erst auf den zweiten Blick. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Lars]]
==== Argument 1 ====