3.908
Bearbeitungen
Änderungen
→Genehmigung der Plakatierung
| sofort
| 1 pro 100 Einwohner im Ortsteil
| k22.A7.| Amtlbis 23. Aufkleber muss angebracht werden9. 30 m Mindestabstand zu öffentlichen Einrichtungen|[http://media.piraten-dos.de/BTW/Schoenefeld.pdf Genehmigung]Aufkleber unten rechts anbringen. 30 m Mindestabstand zu öffentlichen Einrichtungen. Nur genehmigte Straßen. Wahllokale fehlen noch.
| erledigt
|-