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Landesschiedsgericht/Hilfestellungen

1.430 Bytes hinzugefügt, 10:55, 23. Okt. 2013
Anrufung (§ 8 SGO): Vollständige Beispiel-Anrufung eingestellt.
'''Beispiel:'''
:''Ich habe nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Piratenpartei verstoßen und ihr erst Recht keinen schweren Schaden zugefügt. Gemäß § 6 Abs. 1 der Landessatzung dürfen Ordnungsmaßnahmen aber nur dann verhängt werden. Die Ordnungsmaßnahme verstößt daher gegen meine Rechte als Mitglied der Piratenpartei Brandenburg.''
 
=== Beispiel-Anrufung ===
Paul Pirat
Seeweg 25
15230 Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), den 31. Februar 2013
Hallo Schiedsgericht,
gegen die am 31. Februar 2013 beschlossene Ordnungsmaßnahme lege ich Einspruch ein. Die Ordnungsmaßnahme wurde vom Vorstand des Regionalverband Dahme-Oder-Spree (RV DOS), c/o Piratenpartei Brandenburg, Am Bürohochhaus 2–4, 14478 Potsdam beschlossen.
Ich beantrage, die Ordnungsmaßnahme aufzuheben.
Sachverhalt:
Am 30. Februar 2013 erschien nich nicht zum Crewtreffen, da keines angesetzt war. Am Tag darauf beschloss der RVo DOS, gegen mich eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen, und zwar einmal Kielholen, die am 1. April 2013 gegen mich vollstreckt werden soll. Diese Ordnungsmaßnahme halte ich für willkürlich und sie verletzt mich in meinen satzungsmäßigen Rechten.
Begründung:
Ich habe nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Piratenpartei verstoßen und ihr erst Recht keinen schweren Schaden zugefügt. Gemäß § 6 Abs. 1 der Landessatzung dürfen Ordnungsmaßnahmen aber nur in solchen Fällen verhängt werden. Weiterhin sieht § 6 der Landessatzung, der die Ordnungsmaßnahmen abschließend aufzählt, das "Kielholen" nicht vor. Die Ordnungsmaßnahme ist schon deswegen unzulässig.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und weitere Hinweise zum Verfahren, ggf. zur formellen Richtigkeit der Anrufung.
Grüße!
Paul Pirat
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