Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

LTW2014/Kandidatur-002

3.005 Bytes hinzugefügt, 18:37, 7. Feb. 2014
Weitere Fragen und Antworten
Aktionen auf Landesebene durch ?<br>petrus 07.02.2014 15:40
Das bewusste Überschreiten von Grenzen kann aus meiner Sicht ein durchaus adäquates Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Solcherlei Dinge sind immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Das Besprühen des Bundeskanzleramtes mit Friedenssymbolen im Zuge der Kriegsvorbereitungen nach dem 11. September 2001 halte ich für durchaus legitim. Die Bundesregierung hat damals massiven Druck auf die Bundestagsabgeordneten ausgeübt und ich wollte den 8 "Zweiflern" in der Grünenfraktion gerne öffentlich Unterstützung zukommen lassen. Man erinnert sich vielleicht. Abgesehen davon war das Besprühen des Bundeskanzleramtes _nicht_ durch das Gesetz verboten, denn damals galt "Sprühen" nicht als Straftat. Eine Sachbeschädigung lag nicht vor, da das Kanzleramt einen Graffitoschutz hat und die Substanz des Gebäudes nicht angegriffen wurde. Wenn unkonventionelle, aber legale Dinge für dich bereits zu extrem sind, solltest du mich besser nicht wählen.
Ich bin jederzeit bereit meiner politischen Meinung im Rahmen der Gesetze Ausdruck zu verleihen - auch ausserhalb des konventionellen Rahmens. Wenn der Staat es zu dolle treibt, bin ich darüber hinaus ebenfalls bereit Gesetze zu ignorieren, denn das sollten wir doch alle aus unserer deutschen Geschichte gelernt haben, oder? "Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Bürgerpflicht".
 
Die Staatsgewalt hat viele Male meine Bürger- und Menschenrechte mißachtet. In zwei Fällen wurde dies auch durch rechtskräftige Gerichtsurteile dokumentiert und ich wurde finanziell entschädigt. Normalerweise ist es aber nur sehr schwer möglich Übergriffe durch Polizei und Bundesgrenzschutz gerichtsfest zu beweisen. Anlass meiner Konflikte mit der Polizei waren übrigens immer Lapalien, die entweder nie angeklagt wurden, oder von denen ich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren freigesprochen wurde. Ich bin ein einziges mal rechtskräftig verurteilt worden. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem minderschweren Fall zu 30 Tagessätzen. Die Widerstandshandlung bestand im Bewegen meiner Finger und dem Wegdrehen der Hände im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Beim Verhör vorher kniete ein Beamter auf mir, würgte mich am Hals und sagte: Er würgt mich jetzt solange bis ich ohnmächtig werde, wenn ich ihm nicht meine Identität preisgeben würde. Vom eigentlichen Tatvorwurf "leichter Ladendiebstahl" bin ich übrigens im selben Verfahren ganz offiziell freigesprochen worden.
 
Ich finde das Vorgehen des Staates auf deutschen Boden oftmals alles andere als lustig und auch das führen von Angriffskriegen, wie z.B. im ehemaligen Jugoslawien ist _nicht_ lustig. Da darf man den Herrschenden auch mal in die Suppe spucken oder ihnen öffentlich ans Bein pinkeln. Und nur zu deiner Beruhigung: Ich habe in meinem ganzen Erwachsenenleben nie einem anderen Menschen körperliche Gewalt angetan.
 
tl,dr
 
Wer Landtagsabgeordnete wünscht, die immer unauffällig bleiben und nie anecken, sollte mich besser nicht wählen.
Bitte hier eintragen.
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landtagswahl 2014|Kandidaten]]
1.033
Bearbeitungen

Navigationsmenü