Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

LTW2014/Kandidatur-002

3 Bytes entfernt, 18:39, 7. Feb. 2014
Weitere Fragen und Antworten
Ich bin jederzeit bereit meiner politischen Meinung im Rahmen der Gesetze Ausdruck zu verleihen - auch ausserhalb des konventionellen Rahmens. Wenn der Staat es zu dolle treibt, bin ich darüber hinaus ebenfalls bereit Gesetze zu ignorieren, denn das sollten wir doch alle aus unserer deutschen Geschichte gelernt haben, oder? "Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Bürgerpflicht".
Die Staatsgewalt hat viele Male meine Bürger- und Menschenrechte mißachtet. In zwei Fällen wurde dies auch durch rechtskräftige Gerichtsurteile dokumentiert und ich wurde finanziell entschädigt. Normalerweise ist es aber nur sehr schwer möglich Übergriffe durch Polizei und Bundesgrenzschutz gerichtsfest zu beweisen. Anlass meiner Konflikte mit der Polizei waren übrigens immer Lapalien, die entweder nie angeklagt wurden, oder von denen ich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren freigesprochen wurde. Ich bin ein einziges mal rechtskräftig verurteilt worden. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem minderschweren Fall zu 30 Tagessätzen. Die Widerstandshandlung bestand im Bewegen meiner Finger und dem Wegdrehen der Hände im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Beim Verhör vorher kniete ein Beamter auf mir, würgte mich am Hals und sagte: Er würgt mich jetzt solange bis ich ohnmächtig werde, wenn ich ihm nicht meine Identität preisgeben würde. Vom eigentlichen Tatvorwurf "leichter Ladendiebstahl" bin ich übrigens damals im selben Verfahren ganz offiziell freigesprochen worden.
Ich finde das Vorgehen des Staates auf deutschen Boden oftmals alles andere als lustig und auch das führen von Angriffskriegen, wie z.B. im ehemaligen Jugoslawien ist _nicht_ lustig. Da darf man den Herrschenden auch mal in die Suppe spucken oder ihnen öffentlich ans Bein pinkeln. Und nur zu deiner Beruhigung: Ich habe in meinem ganzen Erwachsenenleben nie einem anderen Menschen körperliche Gewalt angetan.
1.033
Bearbeitungen

Navigationsmenü