Antragsfabrik/LPT 2012.2/Kontrolle von Krankenkassenleistungen durch Patienten: Unterschied zwischen den Versionen
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| Antragsteller = [[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] | | Antragsteller = [[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] | ||
− | | Titel = | + | | Titel = WP054z - Kontrolle von Krankenkassenleistungen durch Patienten |
| Kurzbeschreibung = Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Patienten gesetzlicher Krankenkassen eine vierteljährliche Aufstellung und Kosten-Abrechnung erhalten, in der jede mit der Krankenkasse abgerechnete Leistung enthalten ist. | | Kurzbeschreibung = Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Patienten gesetzlicher Krankenkassen eine vierteljährliche Aufstellung und Kosten-Abrechnung erhalten, in der jede mit der Krankenkasse abgerechnete Leistung enthalten ist. | ||
| Programm = Wahlprogramm | | Programm = Wahlprogramm | ||
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| Begründung = | | Begründung = | ||
− | Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für | + | Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für WP023z zu verstehen, da ich WP023z für wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig aber dennoch vieles darauf für wichtig halte. Alternativ kann dieser Antrag abgestimmt werden, nachdem über WP023z abgestimmt wurde. Dieser Antrag ist diesbezüglich Modul 2 aus insgesamt 4 Modulen mit jeweils Teilinhalten aus WP023z. |
| Typ = Programmantrag | | Typ = Programmantrag | ||
| Gremium = LPT 2012.2 | | Gremium = LPT 2012.2 | ||
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− | + | Dagegen: Auf Antrag müssen die Krankenkassen gemäß § 305 SGB V (Auskünfte an Versicherte) ihren Versicherten Auskunft über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten Auskunft erteilen. | |
+ | Meiner Meinung nach reicht das aus; es muss nicht zwangsläufig jeder Versicherte automatisch Auskunft erhalten; der Verwaltungsaufwand und die enstehenden Kosten wären hierbei zu beachten. [[Benutzer:LadyUnbekannt|LadyUnbekannt]] | ||
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+ | Es ist die Frage, wer macht das schon und stellt einen solchen Antrag? Ein Patient will ja nicht unbedingt aktiv misstrauisch gegenüber seinem Arzt sein. Wenn jemand sieht, wie teuer eine Behandlung für die Gemeinschaft der Versicherten war, dann wird vielleicht eher darüber nachgedacht, ob die Behandlung wiederholt werden soll, als wenn jemand einfach nur die Karte zeigen muss und danach keinen Kontoauszug bekommt. Ich denke, der Verwaltungsaufwand ließe sich standardisieren und die entsprechenden Kosten klein halten. Es würde mittel- und langfristig sicherlich mehr eingespart werden, als durch Verwaltungskosten ausgegeben werden würde. [[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] | ||
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+ | [[Kategorie:Unbehandelter Antrag LPT 2012.2]] |
Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 13:32 Uhr
Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Markus Hoffmann. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP054
- Beantragt von
- Markus Hoffmann
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Patienten gesetzlicher Krankenkassen sollen eine vierteljährliche Aufstellung und Kosten-Abrechnung erhalten, in der jede mit der Krankenkasse abgerechnete Leistung enthalten ist. Im Sinne einer persönlichen gesellschaftlichen Verantwortung sind Patienten zu ermuntern, Diskrepanzen zwischen Abrechnung und tatsächlichen Leistungen zu melden.
- Begründung
Dieser Antrag ist als Konkurrenzantrag für WP023z zu verstehen, da ich WP023z für wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig aber dennoch vieles darauf für wichtig halte. Alternativ kann dieser Antrag abgestimmt werden, nachdem über WP023z abgestimmt wurde. Dieser Antrag ist diesbezüglich Modul 2 aus insgesamt 4 Modulen mit jeweils Teilinhalten aus WP023z.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- RicoB CB
- Steffen_EE
- niewi
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- LadyUnbekannt
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Frank Steinert
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dagegen: Auf Antrag müssen die Krankenkassen gemäß § 305 SGB V (Auskünfte an Versicherte) ihren Versicherten Auskunft über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten Auskunft erteilen. Meiner Meinung nach reicht das aus; es muss nicht zwangsläufig jeder Versicherte automatisch Auskunft erhalten; der Verwaltungsaufwand und die enstehenden Kosten wären hierbei zu beachten. LadyUnbekannt
Es ist die Frage, wer macht das schon und stellt einen solchen Antrag? Ein Patient will ja nicht unbedingt aktiv misstrauisch gegenüber seinem Arzt sein. Wenn jemand sieht, wie teuer eine Behandlung für die Gemeinschaft der Versicherten war, dann wird vielleicht eher darüber nachgedacht, ob die Behandlung wiederholt werden soll, als wenn jemand einfach nur die Karte zeigen muss und danach keinen Kontoauszug bekommt. Ich denke, der Verwaltungsaufwand ließe sich standardisieren und die entsprechenden Kosten klein halten. Es würde mittel- und langfristig sicherlich mehr eingespart werden, als durch Verwaltungskosten ausgegeben werden würde. Markus Hoffmann
Argument 2
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