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Archiv/AG Satzung

7 Bytes hinzugefügt, 19:51, 9. Jul. 2009
K
Landesvorstand
==== Landesvorstand ====
# Dem Landesvorstand gehören mindestens drei, vom Landesparteitag direkt gewählte, brandenburgische Piraten an, darunter ein Landesvorsitzender und der Landesschatzmeister. Weiterhin wird der Landesvorstand um Vertretern von Kreisverbandvorständen erweitert, sofern Kreisverbände existieren. Die Kreisvertreter Kreisverbandvertreter werden vom Kreisverbandrat, sofern existent, in geheimer Wahl gewählt. Die Anzahl der Kreisverbandvertreter darf nicht höher sein, als 1/5 der vom Landesparteitag direkt gewählten Vorstandsposten.
# Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese Gebunden.
# Die direkt gewählten Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage der Wahl stellt die Wahlordnung dar.
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