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Archiv/AG Satzung

12 Bytes entfernt, 18:59, 9. Jul. 2009
Landesvorstand
# Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
# Der Landesvorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag, der Kreisverbandrat oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
# Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes oder mehrere Vorstandsmitglied über. # Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn weniger als drei Vorstandsmitglieder verblieben sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom Kreisverbandrat, wenn nicht vorhanden vom restlichen Landesvorstand, zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. Die kommisasarische Vertretung besteht aus mindestens drei brandenburgische PIRATEN.# Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder ist beschlussunfähig, so führt der Kreisverbandrat, wenn nicht existent der dienstälteste Ortsverbandsvorstand, kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden hat und ein neuer Landesvorstand gewählt wurde.
# Der Landesvorstand gewährleistet bei finanziellen Transaktionen das Vier-Augen-Prinzip. Die Hilfe von externen Rechnungsprüfern bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts kann in Anspruch genommen werden.
# Der Landesvorstand ist angehalten, Mittel direkter Demokratie zu schaffen.
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