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→Organe des Landesverbandes Brandenburg
=== Organe des Landesverbandes Brandenburg ===
# Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der KreisratKreisverbandrat.
# Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der jeweils zuständigen Gliederung, in der für ein weiteres Amt kandidiert wird, dies für den konkreten Einzelfall explizit beschließt.
# Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keine Vorstandsposten inne haben.