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Archiv/AG Satzung/Dokumente/Mustersatzung für Regionalverbände

633 Bytes hinzugefügt, 15:49, 25. Mai 2011
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===§ 7 Tagung===
:(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die §§ 10, 11, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung.
:*(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.<sup>2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall</sup> Die §§ 10, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können11 Absatz 2, 24 sowie die Anzahl Absätze 1 und 3 des § 12 der abgegebenen Stimmzettel für die Anzahl Landessatzung in der abgegebenen Stimmen maßgeblichjeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung.
*(2) Für die Verfahren Approval-- noch einmal prüfenVoting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, ob §§ Landessatzung die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für Regionalverband passen; Zahl die Berechnung der Anzahl der Wahlhelfer etcabgegebenen Stimmen maßgeblich.; Erfassung von Verweisungen innerhalb der Landessatzung der in Bezug genommenen §§
- Gesamtwahl: s. §13 LPT-GO *soweit konsent .
===§ 8 Aufgaben===
==''3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand''==
===§ 11 Der Regionalvorstand===
:(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
::a) dem 1. Vorsitzenden,
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
:(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
:(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
:(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.*Evtl. sollten die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werden:(5) Der Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
* Anregung: Regelung der Einzelvertretungsberchtigung für Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto).:* ansonsten konsent.
===§ 12 Satzung ===
(1) Diese Satzung kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.===§ 12 Satzungs- und Programmänderung ===
(1) Diese Satzung kann, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit. (2) Auf der Gründungsversammlung sind Satzungsänderungsanträge Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträgen, ohne Einhaltung einer Frist zulässig; dies gilt auch im Falle . (3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale und regionale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale und regionale Themen können nur von der Erweiterung eines Stadt- oder Kreisverbandes Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. (4) <sup>1</sup>Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. <sup>2</sup>Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu einem Regionalverband. * konsent.
*Diese Frage bleibt erst einmal offen.=Abschnitt 3 - ''--''=
===§13 Spaltung in Kreisverbände ===
*grds. konsent. Nachfrage, ob noch Änderungsbedarf besteht.
= Abschnitt 4 - ''Pflichten der Inhaber von Parteiämtern'' =
===§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern ===
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