Unterstütze uns! Spende jetzt!

Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-25: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Vorschlag TO)
 
K (Bastian verschob die Seite AG Satzung/Protokolle/2011-05-25 nach Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-25: Mitglieder tlw. nicht mehr Mitglied / obsolet)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
 
[http://satzung.piratenpad.de/35 Arbeitspad]
 
[http://satzung.piratenpad.de/35 Arbeitspad]
  
Teilnehmer:
+
==Teilnehmer:==
 
+
*[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]
 +
*[[Benutzer:Bastian|Bastian]]
 +
*[[Benutzer:RicoB_CB|Rico]]
 +
*[[Benutzer:uk|UK]]
  
 
==Vorschlag Tagesordnung==
 
==Vorschlag Tagesordnung==
Zeile 16: Zeile 19:
  
 
===TOP 1 Begrüßung===
 
===TOP 1 Begrüßung===
* …. eröffnet die Sitzung um ….. h
+
* Lars eröffnet die Sitzung um 21:34 h
  
 
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers===
 
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers===
*2.1. …. übernimmt die VL.
+
*2.1.Lars übernimmt die VL.
 
*2.2. Gemeinsam wird das Protokoll geführt.
 
*2.2. Gemeinsam wird das Protokoll geführt.
:2.3. Tagesordnung wird ….. beschlossen
+
:2.3. Tagesordnung wird einstimmig beschlossen
  
 
===TOP 3 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung===
 
===TOP 3 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung===
 
+
*erledigt.
=====1. Ladung der Mitglieder des KV Cottbus durch den Vorstand des KV Cottbus=====
 
 
 
- persönliche Anrede, wenn möglich -
 
Liebes Mitglied des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland,
 
 
 
hiermit laden wir dich zum Kreisparteitag des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei ein. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 02.05.2011. Der Kreisparteitag findet statt am:
 
 
 
Datum: Samstag, 02.07.2011
 
Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 Uhr
 
Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus
 
 
 
Weitere aktuelle Veröffentlichungen zum kommenden Kreisparteitag werden im Landeswiki: http://wiki.piratenbrandenburg.de/  gemacht.
 
 
 
 
 
======Vorläufige Tagesordnung:======
 
 
 
:TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
 
:TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter
 
:TOP 03 - Wahl des Protokollführers
 
:TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
 
:TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
 
:TOP 06 - Beschluss der Tagesordnung
 
:TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
 
:TOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
 
:TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung
 
:TOP 10 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
 
:TOP 11 - Wahl der Rechnungsprüfer
 
:TOP 12 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
 
:TOP 13 - Bericht der Rechnungsprüfer
 
:TOP 14 - Entlastung des Vorstandes
 
:TOP 15 - Bekundung des Willens zur Erweiterung des KV Cottbus
 
:TOP 16 - Vorbereitung der Gründung eines Regionalverbandes
 
:TOP 16.1 Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift
 
:TOP 16.2 Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus
 
:TOP 16.3 Beschlussfassungen
 
:TOP 17 - Fortsetzung des KV Cottbus für den Fall des Scheiterns der Errichtung eines Regionalverbands
 
:TOP 17.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes
 
:TOP 17.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
 
:TOP 17.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
 
:TOP 18 - Sonstiges / weitere Anträge
 
:TOP 19 - Schließen der Versammlung
 
 
 
======Erläuterungen======
 
'''Erläuterung  zu TOP 15:'''
 
 
 
Der Kreisverband Cottbus plant, um die Arbeitsstrukturen aktiver Piraten vor Ort zu verbessern, die Errichtung eines Regionalverbandes dessen Tätigkeitsgebiet sich - neben dem der kreisfreien Stadt Cottbus - auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster erstrecken wird. Aus diesem Grund werden die Mitglieder des KV Cottbus sowie die Mitglieder aus den genannten Landkreisen vom Landesvorstand zu diesem weiteren Termin am gleichen Tag eingeladen.
 
 
 
Wir haben uns für die Errichtung des Regionalverbandes durch Neugründung entschlossen, bei der der KV Cottbus mit dem künftigen Regionalverband verschmolzen werden soll.
 
 
 
In dem TOP 15 soll eine Aussprache zu diesem Vorhaben stattfinden.
 
 
 
 
 
'''Erläuterung zu TOP 16:'''
 
 
 
Die Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband bedarf einiger Vorbereitung. So ist ein Verschmelzungsvertrag erforderlich, in dem die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband geregelt wird und der der Zustimmung der Mitglieder des KV Cottbus bedarf. Der KV Cottbus wird im Wege der Verschmelzung mit dem Regionalverband aufgelöst.
 
 
 
TOP 16 Vorbereitung der Gründung eines Regionalverbandes:
 
 
 
Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift.
 
 
 
(Protokollvorlage:
 
Der Wirt des QuasiMONO erklärt sich damit einverstanden, dass seine Ansprüche aus dem Bewirtungsvertrag mit dem Kreisverband Cottbus durch den künftigen Regionalverband bedient werden.
 
 
 
Es wird festgestellt, dass keine weiteren Verbindlichkeiten des KV Cottbus bestehen; eine Liquidation des Kreisverbandes Cottbus ist nicht erforderlich.)
 
 
 
Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus.
 
 
 
----
 
 
 
16.3 Beschlussfassungen:
 
 
 
Folgende Anträge liegen vor:
 
 
 
Der Kreisparteitag möge beschließen, 
 
 
 
:- § 11 Satz 2 und § 12 (2) der Kreissatzung werden ersatzlos gestrichen,
 
:- der Verschmelzungsvertrag  aus TOP 16.2 wird vom Kreisparteitag genehmigt,
 
:- der Kreisverband Cottbus der Piratenpartei Deutschland wird unmittelbar nach Übertragung des Vermögens des KV Cottbus auf den Regionalverband "Süd-Brandenburg und Cottbus" aufgelöst.
 
 
 
XXX wird ermächtigt, die für die Vermögensübertragung an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen.
 
 
 
'''Erläuterung zu TOP 17:'''
 
 
 
Sollten sich die Mitglieder des KV Cottbus gegen eine Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband aussprechen, wird der Kreisparteitag fortgesetzt und Wahlen durchgeführt. Gewählt werden mindestens zwei Kassenprüfer und der Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kreiskassierer und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt.
 
 
 
=====2. Ladung der Mitglieder der Piratenpartei in den Landkreisen & Cottbus durch den Landesvorstand:=====
 
 
 
- persönliche Anrede, wenn möglich -
 
Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Spree-Neiße,
 
Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
 
Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Elbe-Elster,
 
Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland in der kreisfreien Stadt Cottbus,
 
 
 
hiermit laden wir dich zur Gründung eines Regionalverbandes, bestehend aus den Mitgliedern der Piratenpartei in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie den Mitgliedern des KV Cottbus (Piraten Cottbus), ein. Der künftige Regionalverband wird voraussichtlich die Bezeichnung  "Südbrandenburg und Cottbus"(' wie immer er auch heißen soll) erhalten.
 
 
 
Die Gründungsversammlung tagt:
 
 
 
:Datum: Samstag, 02.07.2011
 
:Zeit: Akkreditierung ab 11:00 Uhr; Beginn um 12:00 Uhr
 
:Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus
 
 
 
Vorläufige Tagesordnung:
 
:TOP 01 - Eröffnung der Versammlung
 
:TOP 02 - Wahl der Versammlungsleiter
 
:TOP 03 - Wahl des Protokollführers
 
:TOP 04 - Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung
 
:TOP 05 - Beschluss der Tagesordnung
 
:TOP 06 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
 
:TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
 
:TOP 08 - Beschluss der Geschäftsordnung
 
:TOP 09 - Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
 
:TOP 10 - Gründung des Regionalverbandes
 
:TOP 10.1 - Feststellung der Gründungsabsicht
 
:TOP 10.2 - Beschlussfassung über die Satzung
 
:TOP 11 - Wahlen
 
:TOP 11.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des Regionalverbandes
 
:TOP 11.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
 
:TOP 11.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
 
:TOP 12 - Verschmelzung mit dem KV Cottbus
 
:TOP 13 - Übergabe von Sachmitteln und Abtretung von Forderungen
 
:TOP 14 - Programmänderungsanträge
 
:TOP 15 - Sonstige Anträge
 
:TOP 16 - Sonstiges
 
:TOP 17 - Schließen der Versammlung
 
 
 
'''Erläuterung zu TOP 10:'''
 
 
 
Durch die Gründung, gegebenenfalls einhergehend mit einer Verschmelzung mit dem KV Cottbus, werden die Anwesenden zu Gründungsmitgliedern des Regionalverbandes. Die anderen Piraten der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Mitglieder des KV Cottbus werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland automatisch Mitglieder des neuen Regionalverbandes.
 
Ob eine Verschmelzung mit dem KV Cottbus stattfindet, hängt zunächst von der Willensbildung innerhalb des KV Cottbus auf dem Kreisparteitag am 02.07.2011 ab. Dieser tagt voraussichtlich öffentlich und parteiöffentlich: 
 
 
 
:Datum: Samstag, 02.07.2011
 
:Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 Uhr
 
:Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus
 
 
 
 
 
Auf der Gründungsversammlung ( ab um 12:00 Uhr) sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträge, ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Jeder Pirat kann - ohne Einhaltung einer Frist - für Ämter des künftigen Regionalverbandes kandidieren.
 
 
 
'''Erläuterung zu TOP 11:'''
 
 
 
Es wird der Vorstand des Regionalverbandes gewählt. Dieser besteht voraussichtlich aus dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt. Im Weiteren werden auch mindestens zwei Kassenprüfer gewählt, die die Aufgabe haben, die Einhaltung der Finanzordnung durch den Vorstand zu überprüfen.
 
 
 
 
 
'''Erläuterung zu TOP 12:'''
 
 
 
Durch den Verschmelzungsvertrag soll der Regionalverband  einen Anspruch auf die Vermögenswerte des KV Cottbus erhalten. Der Verschmelzungsvertrag ist von der Hauptversammlung zu genehmigen.
 
 
 
Hierzu liegen folgende Anträge vor:
 
 
 
:1. Die Hauptversammlung des Regionalverbandes möge beschließen, dass der Verschmelzungsvertrag von der Hauptversammlung genehmigt wird.
 
:2.Der Vorstand wird ermächtigt, die für die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen.
 
 
 
'''Erläuterung zu TOP 13:'''
 
 
 
Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt in der Versammlung und wird protokolliert.
 
 
 
(Protokollvorlage:
 
 
 
Der Versammlungsleiter stellt fest,
 
 
 
1. die folgenden Sach- und Barmittel wurden dem Vorstand zum Zwecke der Eigentumsverschaffung übergeben bzw. befanden sich bereits im Besitz desselben:
 
 
 
- werden vom KV Cottbus aufgestellt (inkl. Barkasse)
 
 
 
2. die im Verschmelzungsvertrag bezeichneten Forderungen wurden dem Regionalverband übertragen,
 
 
 
3. die Vermögensübertragung ist damit abgeschlossen; die Verschmelzung ist vollzogen.)
 
 
 
----
 
  
 
===TOP 4 Gesamtschau hinsichtl. Mustersatzung f. Regionalverbände===
 
===TOP 4 Gesamtschau hinsichtl. Mustersatzung f. Regionalverbände===
 +
*Gesamtschau auf den [[AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_für_Regionalverbände|Satzungsentwurf]] und Glättung der offenen Fragen.
 +
http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_f%C3%BCr_Regionalverb%C3%A4nde
  
*Gesamtschau auf den [[AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_für_Regionalverbände|Satzungsentwurf]] und Glättung der offenen Fragen.
+
====§13 Spaltung in Kreisverbände====
 +
:(1)  <sup>1</sup>Der Regionalverband kann beschließen, sich in  Kreisverbände bzw. Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. <sup>2</sup>Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.
 +
:(2) <sup>1</sup>Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe iSd. übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. <sup>2</sup>Sind über § 14 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
 +
:(3)  <sup>1</sup> Vor der Aufspaltung nimmt der Regionalparteitag die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis - das vom Vorstand zu erstellen ist - entgegen  und  entscheidet nach Bericht der Prüfer iSd § 8 Abs 4 dieser Satzung über dessen Entlastung.<sup>2</sup>  Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
 +
:(4) <sup>1</sup>Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen Ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen.<sup>2</sup> Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.
  
 +
*konsent.
 +
 +
====§ 14 Abwicklung der Aufspaltung====
 +
:(1)<sup>1</sup>Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen.<sup>2</sup>Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen  Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. <sup>3</sup>Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.<sup>4</sup> Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. <sup>5</sup> Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
 +
:(2) <sup>1</sup>Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. <sup>2</sup>Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
 +
:(3) Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
 +
:*a) <s>Finanzmittel (Guthaben) </s>Forderungen, Barmittel und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
 +
:1) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% <s>des Guthabens</s> der Forderungen, Barmittel  und <s>der </s>Verbindlichkeiten.
 +
:2) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
 +
:3) Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
 +
:*b) <sup>1</sup>Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. <sup>2</sup>Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. <sup>3</sup>Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen  - die ggfls. durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen.<sup>4</sup> Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. <sup>5</sup>Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veäußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
 +
:(4) <sup>1</sup>Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen.<sup>2</sup>Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.
 +
*konsent.
  
 
===TOP 5 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben ===
 
===TOP 5 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben ===
  
 +
Entwurf eines Satzungsänderungsantrages zum LPT 2011.2: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/Anpassung_der_Anzahl_der_Ersatzrichter
 +
Überarbeitung der Geschäftsordnung zum Regionalparteitag in CB notwendig!?
  
 
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
 
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am **.**.2011 um **.00 h statt.
+
 
:Die Sitzung wurde um ……h geschlossen.
+
*Die nächste Sitzung findet am 23.06..2011 um 21.00 h statt.
 +
:*AUSWEICHTERMIN: 21.06.2011, 22.00h
 +
*Die Sitzung wurde um 22:50 h geschlossen.
 +
 
 +
[[Kategorie:AG Satzung/Protokolle|2011]]

Aktuelle Version vom 21. Februar 2018, 11:52 Uhr

AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 25.05.2011, 21:00
Arbeitspad

Teilnehmer:

Vorschlag Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers
TOP 3 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung
TOP 4 Gesamtschau hinsichtlich der Mustersatzung für Regionalverbände
TOP 5 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben
TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

TOP 1 Begrüßung

  • Lars eröffnet die Sitzung um 21:34 h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers

  • 2.1.Lars übernimmt die VL.
  • 2.2. Gemeinsam wird das Protokoll geführt.
2.3. Tagesordnung wird einstimmig beschlossen

TOP 3 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung

  • erledigt.

TOP 4 Gesamtschau hinsichtl. Mustersatzung f. Regionalverbände

http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_f%C3%BCr_Regionalverb%C3%A4nde

§13 Spaltung in Kreisverbände

(1) 1Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände bzw. Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. 2Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.
(2) 1Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe iSd. übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. 2Sind über § 14 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
(3) 1 Vor der Aufspaltung nimmt der Regionalparteitag die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis - das vom Vorstand zu erstellen ist - entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer iSd § 8 Abs 4 dieser Satzung über dessen Entlastung.2 Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
(4) 1Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen Ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen.2 Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.
  • konsent.

§ 14 Abwicklung der Aufspaltung

(1)1Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen.2Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. 3Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.4 Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. 5 Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
(2) 1Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. 2Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
(3) Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
  • a) Finanzmittel (Guthaben) Forderungen, Barmittel und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
1) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% des Guthabens der Forderungen, Barmittel und der Verbindlichkeiten.
2) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
3) Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
  • b) 1Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. 2Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. 3Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen - die ggfls. durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen.4 Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. 5Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veäußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
(4) 1Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen.2Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.
  • konsent.

TOP 5 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben

Entwurf eines Satzungsänderungsantrages zum LPT 2011.2: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/Anpassung_der_Anzahl_der_Ersatzrichter Überarbeitung der Geschäftsordnung zum Regionalparteitag in CB notwendig!?

TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

  • Die nächste Sitzung findet am 23.06..2011 um 21.00 h statt.
  • AUSWEICHTERMIN: 21.06.2011, 22.00h
  • Die Sitzung wurde um 22:50 h geschlossen.