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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

892 Bytes hinzugefügt, 11:52, 21. Feb. 2018
K
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=Änderungsvorschläge von Sebastian Pochert=
 
==Versammlung==
 
===Vorschlag Nr. 1===
 
{{OrangeBox2|1=§ 1 Akkreditierung|2=
''(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte.''
==Wahlen==
 
===Vorschlag Nr. 2 und 3===
 
{{OrangeBox2|1=§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen|2=
''(2) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in der Piratenpartei, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung, so stimmen die Mitglieder der Versammlung darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Lehnt sie ab, so wird der Kandidat von der Kandidatenliste gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Diese Regelung ist unbeachtlich, wenn der Kandidat nach der Wahl zurücktritt oder die Mehrfachausübung von der Versammlung gebilligt wird.''
'''Begründung'''<br>
Nach der bisher vorgeschlagenen Fassung kann ein Kandidat nicht für ein Vorstandsamt kandidieren, wenn sich die Versammlung gegen eine Ämterkumulation ausspricht. Er müsste vor Bekanntgabe der Kandidatur von seinem bisherigen Amt zurücktreten. Würde er nicht ins Vorstandsamt gewählt werden, hätte er somit aber gar kein Amt mehr inne.}}
 
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''(2) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in der Piratenpartei, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung, so stimmen die Mitglieder der Versammlung darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Lehnt sie ab, so wird der Kandidat von der Kandidatenliste gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Der Abstimmung bedarf es nicht, wenn der Kandidat vor der Wahl verbindlich erklärt, dass er spätestens 42 Tage im Falle seiner Wahl vom bisherigen Amt zurücktritt. Ferner ist diese Regelung unbeachtlich, wenn eine solche Erklärung nach der Wahl erfolgt oder die Mehrfachausübung von der Versammlung nachträglich gebilligt wird.''
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{{OrangeBox2|1=§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen|2=
''(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten am Wahltag endet.''
:*Ich gehe mit deinem Vorschlag konform.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
===Vorschlag Nr. 4 und 5===
{{OrangeBox2|1=§ 10 Wahlen zu Parteiämtern|2=
::::*Man kann ruhig auf die SGO §1(2) Satz 2 Bezug nehmen: "Dabei legen sie die Satzung und die Schiedsgerichtsordnung nach Wortlaut und Sinn aus." --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 22:27, 26. Jul. 2010 (CEST)
:::::*Recht haste, aber ich fände diese Regelung in der Satzung besser aufgehoben, bzw. sollte da '''auch''' festgeschrieben sein, da sie mMn alle Piraten betreffen würde und nicht nur die Ordnung des SG. § 13 5. BVerfGG findet sich schließlich auch völlig zu Recht in §93 (1) 1. wieder. [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 22:56, 26. Jul. 2010 (CEST)
 
 
===Vorschlag Nr. 6===
{{OrangeBox2|1=§ 11 Offene und geheime Wahl|2=
8.051
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