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Diskussion:DOS/Vorstand/Antrag/2020-006

109 Bytes hinzugefügt, 12:52, 30. Jan. 2020
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:* Ich hab doch extra drunter geschrieben, dass wir für weitere Orte offen sind. Um das nochmal zu verdeutlichen, habe ich euren Veranstaltungsort noch hinzugefügt. [[Benutzer:Skff|Skff]] ([[Benutzer Diskussion:Skff|Diskussion]])
 
:: Ich hätte noch "3. der 4.4. ist nicht akzeptabel, das ist noch zu lange hin" drunter schreiben sollen.
* Mal grundsätzlich zur Kassenprüfung (KP): Diese hat in angemessenen Zeitabständen oder anlassbezogen stattzufinden. Eine KP ist ein normaler Vorgang und kein Tribunal. Schatzmeister und Kassenprüfer haben sich auf Termin und Ort zu einigen. Wenn diese Einigung durch die Gliederung (Vorstand) verweigert wird, wird ein Termin angesetzt und durchgeführt. Ebenso sind Kassenprüfer verpflichtet tätig zu werden, auch um eine eigene Haftung für Versäumnis(se) abzuwenden. Ich verweise auf § 29 der Landessatzung.
: Dies gilt auch für die Fertigstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 3 und 4 Finanzordnung der Bundessatzung. Hier besteht ein Durchgriffsrecht und das wird jetzt auch ausgeübt. Insofern besteht die Erwartung, dass alle Gliederungen alsbald die Jahresabrechnung erledigen. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 00:44, 30. Jan. 2020 (CET)
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