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Diskussion:Kreisverband BRB/Treffen/2009-11-04

4.123 Bytes hinzugefügt, 09:58, 8. Mai 2010
K
:* Erstens: Nachweis deinerseits? Wirds keinen geben, ich weiß! Zweitens: Es wurde mehrfach seitens Oliver Huth und meiner Person empfohlen sich zusammen zu setzen. Ich zitiere auch gern aus den Mails an einzelne LaVo-Mitglieder bzw. den ganzen Vorstand, wenn es sein muss. Es existieren ebenso Mails von Oliver und mir, welche den Sachverhalt der Anfrage erklären. Eine direkte Antwort kam hierzu nicht! Von KEINEM aus dem LaVo. Also lass diese unterschwelligen Unterstellungen bitte. Jeder, der uns gefragt hat, hat auch unsere Begründung zum Sachverhalt erhalten und auch in meinen Augen nachvollziehbar verstanden. Wenn du oder der gesamte Vorstand dieses nicht einseht, dann scheint doch eher der Punkt einzutreffen, dass du/ihr keine Klärung haben wollt? In welchem Zirkus befinden wir uns denn hier? Wir haben den Schritt erklärt, der LaVo (neu) hat zusammen eine Aussage die nur für das LSG bestimmt war nebst sonstigen unter Datenschutz stehende Daten an alle veröffentlicht und sämtliche Erklärungen unsererseits im Voraus ignoriert. Unsere Gegendarstellung und Forderungen wurden nicht beachtet oder kommentiert. Und ohne Kommentar werden Daten einfach gelöscht. Was ist das bitte schön für eine Aktion? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 22:38, 5. Nov. 2009 (CET)
::* Also ich habe weder von Dir noch von Oliver eine erklärende Mail erhalten! Also kann ich Dir da auch nicht drauf antworten. Andererseits ist es Tatsache, das die Klagenden das Gesprächsangebot des LaVo nicht angenommen haben! Was Eure Rechtfertigungsversuche betrifft, so solltet Ihr Euch bitte einmal den Begiff "Unschuldsvermutung" noch einmal durch den Kopf gehen lassen, näheres dazu erkläre ich gerne per E-Mail. Die nächsten Begriffe aus der deutschen Rechtsprechung, die sehr interessant sind, sind die Begriffe "öffentliches Interesse" und "Schiedsgerichtsordnung". Auch dazu Näheres gerne per E-Mail. Und wenn Du Dich mit dem Löschen auf das Entfernen der Stellungnahame beziehst, so sollte auch Dir nicht entgangen sein, das die Stellungnahme nach Abgabe (von Teilen- Korrektur: als Ganzes) des Verfahrens an das BSG hinfällig ist. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 08:10, 6. Nov. 2009 (CET):::* Mail wurde gesendet am 26.0910.2009 um 13:04 Uhr an den kompletten Vorstand - oder möchtest du hiermit Stellung nehmen, dass du keine Mails via vorstand@piratenbrandenburg.de erhalten hast Steffen? In dieser Mail steht unter anderem gekürzt Folgendes: "Auch wenn bereits Reaktionen, teilweise unter der Gürtellinie, erzeugt wurden, man als Verschwörungstheoretiker abgestempelt wird, jetzt auch die Diskussion hierzu im Wiki erneut los bricht[..], würde ich mich persönlich freuen, wenn wir (oder auch nur Teile davon) dazu uns einfach mal hinsetzen, darüber bei einem Bier oder Cola reden. Der Hintergund meinerseits sollte nun bekannt sein. Ich persönlich, wie auch zB. Oliver Huth möchten das "ausdiskutieren". Ich denke, auch der Rest der Antragsteller möchte dies.". Auf diese Mail hin gab es KEINE Antwort. Die "Klagendenden", wie du sie schön bezeichnest haben mehr als einmal das persönliche Gespräch gesucht. Mails hierzu gab es zB. auch an Susanne, welche ja für unseren Kreis zuständig ist. Ebenso hat Oliver hierzu Mails gesendet. Mails gingen im Zeitraum 20.910. bis 27.9 10 von uns dazu ab, an den Vorstand komplett und an einzelne Mitglieder direkt (nicht alle). Mails hierzu liegen vor.
:::: Und noch einmal: mögliche Missstände darf jeder Pirat prüfen lassen. Ebenso ist es schön dass du die Schiedsgerichtsordnung ins Spiel bringst :[http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung]
:::: Wo findest du den Punkt, dass Dokumente von euch veröffentlicht werden dürfen? §6 sagt zB. aus, dass eine Veröffentlichung erst nach der Urteilsverkündung statt findet nebst aller zu Grunde liegenden Dokumente und Informationen. Ebenso das laufende Verfahren ist "nur" zwischen Antragsteller und Antraggegner und das managed das Schiedsgericht. Zeige mir bitte deine Aussage auf Steffen - mit Nachweis! Die Stellungnahme ist ihmo nicht hinfällig, da dies Bestandteil des Verfahren an das LSG ist und das LSG dieses an das BSG weitergereicht hat. Oder möchtest du mir erzählen, dass Aussagen und Nachweise zB beim Amtsgericht durch Weiterleitung an das zB. OLG nicht weitergeleitet werden, weil sie ja nur für das Amtsgericht waren, aber nicht für das OLG? Ähm ... der Antrag ist wie gesagt noch nicht abgearbeitet, nicht abgeschlossen und ist dem BSG weiter gereicht worden. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
::::: An die Mail kann ich mich erinnern, ebenso wie das Angebot des LaVo, sich zusammenzusetzen. Einen Terminvorschlag ist offensichtlich aber nicht erfolgt. Über die Gründe will ich nicht spekulieren. Was die Schiedsgerichtsordnung berifft, solltest Du bitte beachten, das $6 die Arbeit des Gerichtes beschreibt und auch eine vorherige Dokumentation der Zusammenhänge nicht untersagt, außer für den Fall von Disziplinarmaßnahmen gegen eintelne Personen. Ich wiederum beziehe mich auf ein Urteil des LG Köln sowie die allgemein publizierte Rechtsauffassung. Was ich aber jetzt nicht verstehe ist Dein möglicher Mißstand. Hast Du einen konkreten Verdacht? Wenn ja, ist der nie geäußert worden. Nur um das mal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nur weil die Mehrheit der Terroristen zwei gesunde Beine hat, ist nicht automatisch jeder der zwei gesunde Beine sein eigen nennt als möglicher Terrorist verklagbar. Fällt Dir da was auf? Ansonsten würde ich noch emßpfehlen, den Unterschied zwischen Stellungnahme, Aussage und Nachweis zu prüfen. Ebenso würde ich prüfen, inwieweit Euch was an Euren Forderungen liegt. Mehr dazu können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 12:27, 6. Nov. 2009 (CET)::::::* Der Vorschlag wurde unterbreitet, aber es gab allein auf den Vorschlag keine Reaktion. Meine Wenigkeit rennt nicht nach 3-4 Mal (an alle, mal einzelne Leute) Vorschlag den Leuten weiter hinterher. Bezüglich §6 bezieht sich die Dokumentation darauf, was das LSG alles gemacht hat, was für Daten und Informationen wie wann wo zusammengetragen wurden. Diese Informationen werden nicht zur Laufzeit des Verfahrens veröffentlicht. Da irrst du dich gewaltig, sondern bei einem öffentlichen Verfahren werden diese Daten dann mit dem Beschluss zusammen veröffentlicht. Wo liest du bitte die Unterscheidung bezüglich nur auf Disziplinarverfahren heraus? '''(2) Ist das Verfahren öffentlich, so wird nach der Urteilsverkündung die komplette Dokumentation zusammenhängend veröffentlicht.'''. Wenn ich über Missstände rede und das Recht eines jeden Piraten, dann ist das allgemein verfasst. Wo bitte beziehe ich mich auf etwas direkt? Da steht "Missstände darf jeder Pirat prüfen lassen". Dein Vergleich hinkt übrigens massiv .. ..::::::* Du solltest Dir nicht nur den Teil raussuchen der Dir passt, sondern meine gesamten Bemerkungen berücksichtigen. Was den Unterschied zu Disziplinarmaßnahmen ausmacht, ist in $4 Abschnitt 3 SGO geregelt: "Ist der Grund der Einberufung des Gerichtes ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die nur den einzelnen Piraten betrifft, so enthält das Schreiben zusätzlich die Nachfrage an den Piraten, ob dieser ein Verfahren wünscht, welcher Verschlusssache ist. Ist dies der Fall ist das Verfahren vertraulich zu behandeln. Dies gilt für die Streitparteien als auch das Gericht". Ansonsten finde ich den Vergleich sehr passend ob Dir das passt oder nicht. Aber meinen Hinweis auf die Unschuldsvermutung hast Du ja ebenso ausgeblendet wie einen Großteil meiner anderen Bemerkugen zum Thema. Woraus ich ableite, das eine Diskussion von Dir gar nicht gewünscht ist. Deswegen werde ich die Diskussion auch an dieser Stelle beenden. Sollte ich mich irren, stehe ich noch immmer für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Eine Terminabsprache können wir gerne über meine private Mail steffen@sthomas.de führen. Du müsstest mich nur anscheiben, ob Interesse Deinerseits noch besteht. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 14:01, 6. Nov. 2009 (CET)
::* '''Eine''' Mail an den Vorstand durch dich. Was soll man auch zu der Mail vom 26.10. sagen? Sie umfasst eine Verknüpfung mit Problemen der KV Gründung in BRB Stadt und die Bestätigung dessen,das dass Verfahren jetzt erst recht weitergeführt werden müsse. Das ich auf deine 2 A4 Seiten im Detail schriftlich antworte angesichts des losen Abzugsdaumens Schiedsgericht und einer bestehenden Klage ohne Schlichtungsversuche im Vorfeld, wirst du verstehen müssen. Ich kann an der Stelle nur Wiederholungen treffen, rechtlich und demokratisch etwas ausholen. Deine Mail läßt keinen Schluss auf Änderungen zu, das wirst du bestätigen müssen. Im übrigen verdrehst su mit deiner Aussage unter Erstens wieder Fakten. Die Zahlungslisten werde ich dir jetzt mal schlecht in die Hand geben können. Dafür gibt es Gremien, dorthin geht das dann. Oder was erwartest du konkret? --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 00:29, 6. Nov. 2009 (CET)
:::* Mit nichten nur eine Mail. An den Vorstand komplett und '''nachweislich''' an weitere Mitglieder des LaVo. Ich habe kein Problem damit mit meinen Mails Nachweise zu erbringen! Loser Abzugsdaumen? Du hast es immer noch nicht verstanden, oder? Ohne eine Anfrage an das LSG wärt ihr mitunter im luftleeren Raum! Nicht nur ich habe das mehrfach erklärt. Nicht nur ich habe mehrfach erklärt was es heißt Fristen nicht überschreiten zu lassen. Wieso verdrehe ich Fakten? Darf ich damit rechnen bei dem Bericht Mitte November darüber Auskunft zu erhalten? Wer sollte die Listen deiner Ansicht nach prüfen, wenn nicht das LSG? Bisher kam auch keinerlei Statement "Ja, die Akkreditierung war 100% korrekt - es wurden nur Mitglieder mit Kärtchen versehen, die bezahlt hatten". Kann mir das jemand zeigen? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 00:53, 6. Nov. 2009 (CET)
::::* Also trotz mehrfachen Wühlens finde ich keine der nachweislichen Mails von Dir. Aber egal, kommen wir noch mal zur Zuständigkeit. Hier lohnt sich in jeden Fall ein Blick in die Bundessatzung, Abschnitt Schiedsgerichtsordnung. Die mal zu lesen wäre mindestens genauso wichtig geweisen gewesen wie das BGB. Wahrscheinlich sogar wichtiger. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 08:10, 6. Nov. 2009 (CET)
:::::* Siehe Vermerk dazu oben. Die anderen, wie auch ich können Lesen! Das haben wir gelernt. Ich fasse einige Punkte gern zusammen und zitiere auch gern aus der Schiedsgerichtsordnung, wenn du dich darauf beziehst §6 [http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung]. Das Schiesgericht hat alles zu dokumentieren. Bei öffentlicher Entscheidung ist alles öffentlich zugänglich zu machen - alle Dokumente und alle Schriftwechsel/Anfragen/Stellungnahmen zu dem laufenden Verfahren.
:::::: "(2) Ist das Verfahren öffentlich, so wird nach der Urteilsverkündung die komplette Dokumentation zusammenhängend veröffentlicht."
:::::: "(5) Während eines Verfahrens haben Richter ihre Arbeit außerhalb der Richtergremiums nicht zu kommentieren. Es sind nur offizielle Stellungnahmen gegenüber den Streitparteien zugelassen."
:::::: § 4 Satz 4, 5, 6 --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
::::::: Anmerkung zu Paragraph 6 siehe oben. Für mich ist da eher Paragraph 3 maßgeblich.--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 12:27, 6. Nov. 2009 (CET)
::::::::* § 3? Was meinst du damit? Wenn es das Thema der Zuständigkeit geht, wo der Antrag eingereicht werden muss, dann wurde dies bereits mehrfach aufgezeigt [http://wiki.piratenpartei.de/Schiedsgericht/Hilfe_zur_Zuständigkeit, [http://wiki.piratenbrandenburg.de/images/2/23/Anmerkung_zur_SGO.pdf] oder worauf verweist du auf §3? Mir ist es noch nicht schlüssig, worauf du abzielst?
::::* Bitte lies nochmal die Mailingliste bzw. auch die Stellungnahme darin steht dazu etwas. Auch hier im Text. Nunja ansonsten wenn Recht bemüht wird gelten halt die allgemeingültigen Regeln. Es war halt der falsche Ansatz sich so Sicherheit verschaffen zu wollen. Wenn es denn allen Beteiligten darum geht.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 02:04, 6. Nov. 2009 (CET)
:::::* Es ist einfach Fakt, dass du als Schatzmeister (und Akkreditierender) keine Aussage dazu abgibst ob die Akkreditierung korrekt ablief. Das ständige Gerede am Thema vorbei kann eigentlich nur bedeuten, dass die Akkreditierung falsch gelaufen ist. Der Antrag ist berechtigt und der Verdacht ist begründet. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 10:12, 6. Nov. 2009 (CET)
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