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Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung

769 Bytes hinzugefügt, 05:02, 31. Mai 2016
LSG Bbg 15/3
=== [[Media:LSG-Bbg-15-3_Urteil_2015_10_27.pdf|LSG Bbg 15/3]] ===
# Richter sind von der Entscheidung über ihre Wahl ausgeschlossen.
 
==== nachfolgend [http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_LSG_HE_2015_11_26_pseudonym.pdf LSG-HE-2015-11-26] ====
# Vorraussetzung für die Akkreditierung ist eine Identifikation des Akkreditierung ersuchenden Piraten, die Feststellung, dass der Pirat Mitglied der entsprechenden Gliederung ist und die Bestätigung, dass dessen Beitragspflichten erfüllt sind. Im Zweifel ist ein Pirat zu akkreditieren.
# Wahlen, zu denen ein Pirat fehlerhaft nicht akkreditiert wurde, sind ungültig.
# Ein Versammlungsleiter muß über die notwendigen Kenntnisse der und Einsichten in die Satzung und Regelungen der Piratenpartei verfügen und diese gewissenhaft umsetzen. Ein Versammlungsleiter, der offensichtlich diese Aufgaben nicht beherrscht, ist als ungeeignet anzusehen.
=== [[Media:LSG-Bbg-15-2_Urteil_2015_05_20.pdf|LSG Bbg 15/1, 15/2]] ===
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