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Landesschiedsgericht/Stellungnahmen

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Version vom 15. Mai 2015, 00:47 Uhr von CeCe (Diskussion | Beiträge) (+ Stellungnahme vom 14.05.2015)

Stellungnahmen des Landesschiedsgerichts

§ 15 Abs. 2 SGO legt fest: "Das Gericht kann bei laufenden Verfahren, bei denen es ein erhebliches parteiöffentliches Interesse feststellt, nach eigenem Ermessen öffentliche Stellungnahmen abgeben." Die bisherigen Stellungnahmen sind hier aufgelistet.

Datum Aktenzeichen Gegenstand Zusammenfassung
14.05.2015 LSG Bbg 14/7 Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit dem LSG Bayern Das LSG Bayern behinderte mehrfach die Arbeit des Landesschiedsgerichts im vom LSG Bayern übernommenen Verfahren.
15.11.2014 LSG Bbg 14/4 Stellungnahme zur Handlungsunfähigkeit des LSG in einem einzelnen Verfahren Die Handlungsunfähigkeit trat ein, da die Richter über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl hätten entscheiden müssen. Sie waren daher unmittelbar persönlich betroffen und mussten wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausscheiden.