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Landesschiedsgericht/Verfahren

283 Bytes hinzugefügt, 20:35, 2. Jun. 2016
2015
| 01. Dezember 2015
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| [[Media:LSG-Bbg-15-3_Urteil_2015_10_27.pdf|LSG Bbg 15/3]] nachfolgend [http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_LSG_HE_2015_11_26_pseudonym.pdf LSG-HE-2015-11-26]
| Verfahren wegen Handlungsunfähigkeit abgegeben.
| Der Antragsteller unternahm die Anfechtung des LPT 15.1, insbesondere der Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht. Nachdem einige Richter von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts auszuschließen waren, gab das Landesschiedsgericht das Verfahren wegen Handlungsunfähigkeit an das Bundesschiedsgericht zur Verweisung an ein anderes Landesschiedsgericht ab. <br/> Das Bundesschiedsgericht verwies das Verfahren an das Landesschiedsgericht Hessen. <br/> Dieses erklärte die Wahlen zum Vorstand und Landesschiedsgericht für ungültig.
| 6. November 2015
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