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Landesschiedsgericht/Verfahren

30 Bytes entfernt, 00:35, 19. Mai 2014
K
abgeschlossene Verfahren: LSG Bbg 13/6 abgeschlossen.
| Klage abgewiesen (unzulässig)
| Der Antragsteller, der LDSB der PIRATEN BB erhob Nichtigkeitsklage gegen eine nach seinem Vortrag datenschutzwidrige Bestimmung in der GO eines KV. Der [[Media:140108_lsg_bbg_13-6_beschluss_ano.pdf|Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 23.12.2013 wurde am 07.01.2014 abgelehnt]]. Das LSG stellte fest, dass die persönliche Betroffenheit des Antragstellers nicht gegeben war und wies die Klage ab.
| (mit Upload anonymisierter Urteilsfassung)15. Mai 2014
|- valign="top"
| [[Media:LSG-Bbg-13-4_Beschluss_2013_11_20.pdf|LSG Bbg 13/4]]
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