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Nordbrandenburg/Dokumente/Geschäftsordnung des Vorstandes

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{{Nordbrandenburg TopNavigation}}
= Geschäftsordnung des Vorstandes des Regionalverbandes Nordbrandenburg =
{{RedBox1|'''Achtung:''' Hierbei handelt es sich nur um den vorläufigen Entwurf einer Geschäftsordnung. Die tatsächliche Geschäftsordnung muss noch vom Regionalvorstand beschlossen werden!}}
__TOC__
== 1. Allgemeines ==
== 11. Aufgabenverteilung ==
# Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Regionalverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt.
# Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen und ist für die Finanzplanung des Regionalverbandes zuständig. Näheres Sollte dieser seinen Aufgaben nicht nachkommen (können), so übernimmt der Vorsitzende zugleich die Funktion als sein Stellvertreter.# Die nähere Aufgabenteilung regelt der Vorstand gesondert.
== 12. Gültigkeit und Inkrafttreten ==
# Diese Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, so bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
# Diese Geschäftsordnung tritt am XX14.XX08.2018 in Kraft.
[[Kategorie:Nordbrandenburg/Dokumente|Geschäftsordnung des Regionalvorstandes]]
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