Unterstütze uns! Spende jetzt!

Parteitag/2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(\o/)
 
(Diskussion)
Zeile 73: Zeile 73:
  
 
=== Diskussion ===
 
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
+
Ein paar Links zum Thema:
 +
* Einstiegsseite in das Thema Onlineparteitag: http://wiki.piratenpartei.de/Online-Parteitag
 +
* J. Seipenbusch zum Thema Onlineparteitag: http://nanuk.wordpress.com/2012/12/11/der-online-parteitag-onbpt/
 +
* Zur rechtlichen Zulässigkeit: http://flaschenpost.piratenpartei.de/files/2011/12/Online-Parteitag.pdf
 +
* Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Parteitag#Online-Parteitage_und_-Mitgliederversammlungen
 +
* Die Grünen können z.B. auch virtuelle Parteitage, siehe [http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Daten_und_Fakten/Satzung-GrueneBW-2011.pdf Seite 6 §10]
 +
 
  
 
==== Argument 1 ====
 
==== Argument 1 ====

Version vom 8. Oktober 2013, 09:02 Uhr

<- Zurück zum Antragsportal

Antragsübersicht

Antragsnummer SA001
Einreichungsdatum 7 Oktober 2013 21:29:33 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Uk

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Änderung der Landessatzung §§ 7, 22, 27 und 31
Letzte Änderung 08.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Onlineparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen…


…in § 7 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "der Onlineparteitag," eingefügt:

Alt: (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.

Neu: (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Onlineparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.


…Paragraf 22 der Landessatzung wird durch folgende Regelungen ersetzt:

§ 22 - Der Onlineparteitag

(1) 1Der Onlineparteitag ist das zweithöchste Organ des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei. 2Der Onlineparteitag ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. eines Beschlusses des Landesparteitages oder des Onlineparteitages selbst.

(3) 1Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. 2Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.

(4) Der Onlineparteitag tagt online und öffentlich.

(5) Die stimmberechtigten Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.

(6) Der Onlineparteitag kann Aufgaben des Landesparteitages übernehmen, welche in § 13 Absatz 2 und 3 geregelt sind.

(7) Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Ablauf geregelt wird.


…in § 27 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "sowie vom Onlineparteitag" eingefügt:

Alt: (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.

Neu: (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag sowie vom Onlineparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.


…in § 31 Absatz 2 der Landessatzung wird das Wort "Mitgliederversammlung" durch das Wort "Mitgliederversammlungen" ersetzt:

Alt: (2) 1Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. 2Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. 3Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.

Neu: (2) 1Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. 2Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. 3Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.

Antragsbegründung

Weil wir es können!

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Ein paar Links zum Thema:


Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?