Parteitag/2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003: Unterschied zwischen den Versionen
(→Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen) |
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Version vom 8. März 2014, 06:54 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA003 |
Einreichungsdatum | 5 März 2014 13:33:19 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | §2 (2) wird um eine klärende Instanz zur Aufnahme von Mitgliedern ergänzt. |
Letzte Änderung | 08.03.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Neufassung §2 (2) Landessatzung Antragstext Der Paragraf §2 (2) der Landessatzung wird wie folgt neugefasst (neue Bestandteile fett markiert): "§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben. Antragsbegründung Durch die Ergänzung der Landessatzung in § 2 um den Satz:
werden Streitigkeiten über die Aufnahme von Mitgliedern auf das Landesschiedsgericht verlagert. Die Entscheidung von Streitigkeiten ist die originäre Aufgabe des Landesschiedsgerichtes. Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger DOS: Die Behebung von Streitigkeiten ist bereits in § 2 Abs. 3 geregelt. Für eine weitere Regelung sehhe ich kein Bedarf.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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