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Änderungen

Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

1.503 Bytes hinzugefügt, 21:31, 17. Jun. 2015
Unterstützung / Ablehnung
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# --[[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]]) 11:17, 24. Mai 2015 (CEST)
# ?[[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 11:05, 4. Jun. 2015 (CEST)# [[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]])
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:Asterix|Asterix]]
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]]: Die Streichung ist in § 7 der Bundesfinanzordnung geregelt.
# ?
# ...
Mit wie vielen Jahren Beitragszahlung bist du eigentlich im Rückstand? Hier geht es nicht um die willkürliche Streichung von Mitgliedern, sondern um die Festlegung von Bestimmungen, unter denen Mitglieder gestrichen werden können. Natürlich sind Mitglieder, die nur auf Kosten anderer Mitglieder sich Piraten nennen sehr wünschenswert für diese Partei. [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]]
==== Argument 1 ====
Dein Argument?Laut Bundessatzung ''Abschnitt B: Finanzordnung'' §7 (3) ist der Bund für Streichungen zuständig. Die Bundessatzung ''Abschnitt B: Finanzordnung'' §7 regelt bereits unter welchen Bedingungen eine Streichung erfolgen kann. Ich sehe keinen Grund für eine Änderung der Landessatzung. --[[Benutzer:Uk|uk]] 13:03, 31. Mai 2015 (CEST) Anmerkung: Es ist § 7 (3) des Abschnittes B: "Finanzordnung" in der Bundessatzung [[https://www.piratenpartei.de/partei/satzung/]] gemeint - falls das jemand nachlesen will. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 11:01, 4. Jun. 2015 (CEST) :* Danke für den Hinweis, hier noch ein [https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_7_Verzug Direktlink] --[[Benutzer:Uk|uk]] 21:08, 4. Jun. 2015 (CEST)
==== Argument 2 ====
Dein (In Antwort auf Argument?1:) Faktisch findet eine Verschiebung der Streichungshoheit auf eine niedrigere Gliederung (den Landesverband) statt, der mit den entsprechenden Umständen besser vertraut ist. Deswegen: dafür. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 11:04, 4. Jun. 2015 (CEST):* ''Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband.'' finde ich sehr klar geregelt. Der Antrag ist unbegründet, weil die Modalitäten vom Bund bzw. Bundessatzung vorgeben sind bzw. werden. --[[Benutzer:Uk|uk]] 21:29, 4. Jun. 2015 (CEST)
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