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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

247 Bytes hinzugefügt, 20:29, 4. Jun. 2015
Argument 2
(In Antwort auf Argument 1:) Faktisch findet eine Verschiebung der Streichungshoheit auf eine niedrigere Gliederung (den Landesverband) statt, der mit den entsprechenden Umständen besser vertraut ist. Deswegen: dafür. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 11:04, 4. Jun. 2015 (CEST)
:* ''Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband.'' finde ich sehr klar geregelt. Der Antrag ist unbegründet, weil die Modalitäten vom Bund bzw. Bundessatzung vorgeben sind bzw. werden. --[[Benutzer:Uk|uk]] 21:29, 4. Jun. 2015 (CEST)
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