Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Januar 2016, 16:39 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA005 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 17:25:58 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Redaktionelle Änderung: Zulassung von Gästen ist Aufgabe des LPT. Stimmberechtigung ist in § 11 eindeutig definiert. |
Letzte Änderung | 13.01.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Redaktionelle Änderung des § 11 Stimmrecht der Landessatzung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, § 11 Abs. 2 der Landessatzung zu streichen und Abs. 1 dementsprechend nicht als Absatz 1 zu benennen. Antragsbegründung In Abs. 1 wird die Stimmberechtigung eindeutig definiert. Die Klarstellung in Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht erforderlich. Abs. 2 Satz 1 definiert eine Aufgabe des Landesparteitages und wird aus redaktionellen Gründen zu § 13 Abs. 3 Satz 2 – siehe SÄA 6. Neue Fassung: § 11 Stimmrecht Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes. Alte Fassung: § 11 Stimmrecht (1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes. (2) Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht. Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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