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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 006: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Rederecht für Gäste ist bereits jetzt umfangreicher in der GO des LPT geregelt und sollte auch dort weiter geregelt werden. --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:48, 9. Jan. 2016 (CET)
  
 
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Version vom 9. Januar 2016, 20:48 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA006
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 17:37:55 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen
Letzte Änderung 09.01.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 13 Aufgaben der Landessatzung

Antragstext

Die Hauptversammlung möge beschließen, § 13 Abs. 3 der Landessatzung um den folgenden Satz 2 zu erweitern:

Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.

Antragsbegründung

Die Regelung in § 11 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 20./21 Juni 2015 zur Beschlussfassung über die Zulassung von Gästen ist aus redaktionellen Gründen zutreffender unter § 13 zu nennen. Durch die Beschränkung auf das Rederecht wird im Umkehrschluss definiert, dass ein Stimmrecht nicht eingeräumt werden kann.

Neue Fassung:

§ 13 Aufgaben

(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.

Alte Fassung:

§ 13 Aufgaben

(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie.

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Diskussion

Das Rederecht für Gäste ist bereits jetzt umfangreicher in der GO des LPT geregelt und sollte auch dort weiter geregelt werden. --uk 19:48, 9. Jan. 2016 (CET)

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