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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen

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|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 15 Abs. 6''' der Landessatzung in '''Satz 1''' um das Wort '''stimmberechtigtes''' zu ergänzen und in '''Satz 2''' die Formulierung '''jeder Pirat''' durch die Formulierung '''jedes Mitglied''' zu ersetzen.
 
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|begruendung=Durch die neue Formulierung wird klargestellt, dass nur stimmberechtigte Mitglieder ein Recht auf freie Rede habe.  
 
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Nichtstimmberechtigte Mitglieder können per Beschluss des Landesparteitages (§ 13 Abs. 3) als Gäste zugelassen werden und Rederecht erhalten.  
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Nichtstimmberechtigte Mitglieder können per Beschluss des Landesparteitages (§ 13 Abs. 3) als Gäste zugelassen werden und Rederecht erhalten.
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Die Neufassung in Satz 2 hat rein redaktionellen Charakter.
 
Die Neufassung in Satz 2 hat rein redaktionellen Charakter.
  

Version vom 9. Januar 2016, 19:50 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA007
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 17:49:26 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags 1. Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: Pirat wird Mitglied

2. Nur stimmberechtigte Mitglieder sollen das Recht der freien Rede haben.

Letzte Änderung 09.01.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 15 Anträge und Rederecht der Landessatzung

Antragstext

Die Hauptversammlung möge beschließen, § 15 Abs. 6 der Landessatzung in Satz 1 um das Wort stimmberechtigtes zu ergänzen und in Satz 2 die Formulierung jeder Pirat durch die Formulierung jedes Mitglied zu ersetzen.

Antragsbegründung

Durch die neue Formulierung wird klargestellt, dass nur stimmberechtigte Mitglieder ein Recht auf freie Rede habe. Nichtstimmberechtigte Mitglieder können per Beschluss des Landesparteitages (§ 13 Abs. 3) als Gäste zugelassen werden und Rederecht erhalten.

Die Neufassung in Satz 2 hat rein redaktionellen Charakter.

Neue Fassung:

§ 15 Anträge und Rederecht

(6) Jedes stimmberechtigtes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jedes stimmberechtigte Mitglied des Landes ausreichend Gehör findet.

Alte Fassung:

§ 15 Anträge und Rederecht

(6) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jeder Pirat des Landes ausreichend Gehör findet.

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