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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Januar 2016, 20:25 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA009
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 18:21:32 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Redaktionelle Änderung, jetzt § 16 Abs. 2 siehe SA 008
Letzte Änderung 09.01.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 18 Handlungsunfähigkeit der Landessatzung

Antragstext

Die Hauptversammlung möge beschließen, § 18 Abs. 3 der Landessatzung zu streichen.

Antragsbegründung

Durch die Neufassung von § 16 Abs. 2 der Landessatzung wird die Möglichkeit der außerordentlichen Neuwahl von Vorstandsmitgliedern an zutreffender Stelle der Satzung geregelt. Systematisch passt Absatz 3 auch nicht zur Überschrift Handlungsunfähigkeit. Die Streichung ist folgerichtig.

Neue Fassung

§ 18 Abs.3

(entfallen)

Alte Fassung

§ 18 Abs.3


(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes können vom Landesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit, also mit mehr als 50% der anwesenden Stimmberechtigten, abgewählt werden. Ein Antrag auf Abwahl ist innerhalb der Frist des § 15 Absatz 1 einzureichen.

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