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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA009
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 18:21:32 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Redaktionelle Änderung, jetzt § 16 Abs. 2 siehe SA 008
Letzte Änderung 04.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Redaktionelle Änderung des § 18 Handlungsunfähigkeit der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 18 Abs. 3 der Landessatzung zu streichen.

Antragsbegründung

Durch die Neufassung von § 16 Abs. 2 der Landessatzung wird die Möglichkeit der außerordentlichen Neuwahl von Vorstandsmitgliedern an zutreffender Stelle der Satzung geregelt. Systematisch passt Absatz 3 auch nicht zur Überschrift Handlungsunfähigkeit. Die Streichung ist folgerichtig.

Neue Fassung

§ 18 Abs.3

(entfallen)

Alte Fassung

§ 18 Abs.3

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes können vom Landesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit, also mit mehr als 50% der anwesenden Stimmberechtigten, abgewählt werden. Ein Antrag auf Abwahl ist innerhalb der Frist des § 15 Absatz 1 einzureichen.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Momentan kann jeder einen Antrag auf Abwahl stellen. Mit deiner geplanten, neuen Regelung bräuchte man ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes (nicht nur die Stimmberechtigten eines LPTs!), die eine entsprechende Abstimmung beantragen müssten. Warum willst du diese Antragshürde einbauen? Was wird dadurch besser? --uk 16:17, 4. Feb. 2016 (CET)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?