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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011: Unterschied zwischen den Versionen

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2. 3 Stimmberechtigte ist erforderlich
 
2. 3 Stimmberechtigte ist erforderlich
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, die Formulierung '''Piraten''' in § 23 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung durch die Formulierung '''Parteimitgliedern''' zu ersetzen und Satz 3 um '''stimmberechtigte''' zu erweitern.
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|text=Der Landesparteitag möge beschließen, die Formulierung '''Piraten''' in § 23 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung durch die Formulierung '''Parteimitgliedern''' zu ersetzen und Satz 3 um '''stimmberechtigte''' zu erweitern.
 
|begruendung='''Satz 2''': Die Änderung der Bezeichnung '''Pirat''' in die Bezeichnung '''Parteimitgliedern''' erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung in der Satzung zu erreichen. An anderen Stellen der Satzung wird ebenfalls nur von “Mitgliedern“ gesprochen.  
 
|begruendung='''Satz 2''': Die Änderung der Bezeichnung '''Pirat''' in die Bezeichnung '''Parteimitgliedern''' erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung in der Satzung zu erreichen. An anderen Stellen der Satzung wird ebenfalls nur von “Mitgliedern“ gesprochen.  
  

Version vom 13. Januar 2016, 07:17 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA011
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 18:48:16 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags 1. Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: Pirat wird Parteimitglied

2. 3 Stimmberechtigte ist erforderlich

Letzte Änderung 13.01.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 23 Arbeitsgemeinschaften der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, die Formulierung Piraten in § 23 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung durch die Formulierung Parteimitgliedern zu ersetzen und Satz 3 um stimmberechtigte zu erweitern.

Antragsbegründung

Satz 2: Die Änderung der Bezeichnung Pirat in die Bezeichnung Parteimitgliedern erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung in der Satzung zu erreichen. An anderen Stellen der Satzung wird ebenfalls nur von “Mitgliedern“ gesprochen.

Satz 3: Die Änderung soll sicherstellen, dass Arbeitsgemeinschaften mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder haben müssen, um gegründet und weitergeführt zu werden.

Einer Arbeitsgemeinschaft können zwar auch Nichtmitglieder oder nicht stimmberechtigte Mitglieder angehören, jedoch sollen die Rechte, insbesondere auf Inanspruchnahme finanzieller Mittel, der besonderen Parteiinstitution „Arbeitsgemeinschaft“ nur dann zum Tragen kommen, wenn durch eine Mindestzahl an Stimmberechtigung eine besondere Verbundenheit zur Partei besteht.

Neue Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(1)Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Parteimitgliedern und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Sie hat mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder.

Alte Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(1)Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Sie hat mindestens drei Mitglieder.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Die Änderung halte ich für schwierig, weil eine ständige Akkreditierung mit allen bürokratischem Aufwand sichergestellt sein müsste. --uk 20:13, 9. Jan. 2016 (CET)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?