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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA011
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 18:48:16 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags 1. Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: Pirat wird Parteimitglied

2. 3 Stimmberechtigte sind in der AG erforderlich

Letzte Änderung 13.01.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 23 Arbeitsgemeinschaften der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 23 abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Modul 1: Die Formulierung Piraten in § 23 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung wird durch die Formulierung Parteimitgliedern ersetzt

Modul 2: § 23 Abs. 1 Satz 3 wird um das Wort stimmberechtigte erweitert.

Sollte ein positiver Beschluss über den Antrag insgesamt nicht erfolgen, wird beantragt, dass der Landesparteitag über jedes Modul gesondert beschließt.

Antragsbegründung

Satz 2: Die Änderung der Bezeichnung Pirat in die Bezeichnung Parteimitgliedern erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung in der Satzung zu erreichen. An anderen Stellen der Satzung wird ebenfalls nur von “Mitgliedern“ gesprochen.

Satz 3: Die Änderung soll sicherstellen, dass Arbeitsgemeinschaften mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder haben müssen, um gegründet und weitergeführt zu werden.

Einer Arbeitsgemeinschaft können zwar auch Nichtmitglieder oder nicht stimmberechtigte Mitglieder angehören, jedoch sollen die Rechte, insbesondere auf Inanspruchnahme finanzieller Mittel, der besonderen Parteiinstitution „Arbeitsgemeinschaft“ nur dann zum Tragen kommen, wenn durch eine Mindestzahl an Stimmberechtigung eine besondere Verbundenheit zur Partei besteht. Es ist auch eine Frage der Außendarstellung der Partei. Inaktive, tote Arbeitsgemeinschaften, die seit längerem im Wiki rumdümpeln, hinterlassen keinen positiven Eindruck bei Außenstehenden und Interessierten.

Neue Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(1)Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Parteimitgliedern und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Sie hat mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder.

Alte Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(1)Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Sie hat mindestens drei Mitglieder.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Die Änderung halte ich für schwierig, weil eine ständige Akkreditierung mit allen bürokratischem Aufwand sichergestellt sein müsste. --uk 20:13, 9. Jan. 2016 (CET)

Du hast Recht, dass ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Der lohnt sich aber meiner Meinung nach, weil wir so zum einen sicherstellen, dass Geldmittel, die AG´en abrufen können, nur dann zur Verfügung stehen, wenn auch wirklich die besondere Verbundenheit der AG-Mitglieder mit der Partei besteht. Wer wirklich bei uns politisch arbeiten möchte, zahlt seinen Beitrag oder stellt einen Antrag auf Beitragsminderung. Das geht bis zum Null-Beitrag, aber die Stimmberechtigung bleibt erhalten.

Zum anderen können die ganzen "mal eben" gegründeten Arbeitsgemeinschaften, die länger inaktiv sind oder nicht ausreichend Stimmberechtigte haben, auch beendet werden. Nichts ist für die Außendarstellung schädlicher, als ein Blick ins Wiki, ein Klick zu den AG´en und die Erkenntnis: Aha, da passiert ja nichts mehr, die sind tot.

Wir wollen wieder als lebens- und politikfähige Partei wahrgenommen werden. Da hilft nur Aufräumen und Neustarten. Bei den AG´en geht das am einfachsten,

Argument 1

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Argument 2

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