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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 022: Unterschied zwischen den Versionen

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Solange die Datenschutzpartei z.B. als Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburgs Melderegisteranfragen ohne besondere Veranlassung (z.B. säumigen Beitrag per Mahnbescheid einholt o.dgl.) einholt ist der Antrag imho sehr sinnvoll. Die Piratenpartei ist keine Recherchepartei um ihren Mitgliedern hinter her zu spionieren. Für sowas sind eher staatliche Instanzen zuständig. Keine Partei nach Art. 21 GG. --[[Benutzer:ThomasG|ThomasG]] ([[Benutzer Diskussion:ThomasG|Diskussion]]) 18:19, 26. Feb. 2016 (CET)

Version vom 26. Februar 2016, 19:19 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer X022
Einreichungsdatum 25 Februar 2016 12:18:01 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Privatsphäre der Mitglieder wahren
Letzte Änderung 26.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Privatsphäre der Mitglieder wahren

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Eine Ausforschung der Mitglieder der Piratenpartei findet nicht statt.

Weder die Ermittlung der Hauptwohnung, noch das Ablesen der Namensschilder auf den Briefkästen der Mitglieder und deren Mitbewohner/innen wird unterstützt.

Die gilt ebenfalls für das Erfassen von Kennzeichen von Fahrzeugen, die Mitgliedern zugerechnet werden.

Antragsbegründung

Laut Bundessatzung der Piratenpartei werden alle Mitglieder geschlechtsneutral als Piraten bezeichnen, somit entfällt die Erfassung aller Merkmale zur geschlechtlichen Identität, vom wem auch immer.

Ein Pirat kann seinen Wohnsitz, der die Zugehörigkeit zu einer Gliederung bestimmt frei wählen. Ein Wohnsitz ist kein melderechtlicher Begriff. Abfragen bei Meldebehörden können nur ein Ergebnis hinsichtlich gemeldeten Haupt- und Nebenwohnungen ergeben. Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 7 BGB und in § 8 AO normiert und sehr viel weiter gefasst, als der melderechtliche Begriff der Wohnung.

Eine Ermittlung des privaten Umfelds von Piraten verstößt gegen das Selbstverständnis der Piratenpartei hinsichtlich Wahrung der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Bennühr
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier rein.


Verstehe den Antragszweck nicht. Gibt es eine persönliche Betroffenheit? Thomas Bennühr

  • Persönliche Betroffenheit würde man über die Behörden regeln. Hier geht es um die Praxis in diesem LV. Dafür gibt es mehrere Bespiele. --- Bastian (Diskussion) 11:10, 26. Feb. 2016 (CET)

Argument 1

Seitdem der Bund Geburtstagsmails verschickt, halte ich in dieser Partei nichts für unmöglich! --uk 16:09, 26. Feb. 2016 (CET)

Argument 2

Dein Argument?

Solange die Datenschutzpartei z.B. als Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburgs Melderegisteranfragen ohne besondere Veranlassung (z.B. säumigen Beitrag per Mahnbescheid einholt o.dgl.) einholt ist der Antrag imho sehr sinnvoll. Die Piratenpartei ist keine Recherchepartei um ihren Mitgliedern hinter her zu spionieren. Für sowas sind eher staatliche Instanzen zuständig. Keine Partei nach Art. 21 GG. --ThomasG (Diskussion) 18:19, 26. Feb. 2016 (CET)