Parteitag/2018.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 017: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |text=:Wir denken neue Wege in der Politik. | + | |text=:Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl aufzunehmen: |
+ | :'''Streaming bzw. Videoaufzeichnung in der Brandenburger Kommunalverfassung verankern''' | ||
+ | :Wir denken neue Wege in der Politik. | ||
:Dazu gehört auch, den Menschen in Brandenburg die Gelegenheit zu geben, jederzeit die Arbeit ihrer gewählten Kommunalmandatsträger nachvollziehen zu können. | :Dazu gehört auch, den Menschen in Brandenburg die Gelegenheit zu geben, jederzeit die Arbeit ihrer gewählten Kommunalmandatsträger nachvollziehen zu können. | ||
− | :Dies wollen wir durch Aufzeichnung von Sitzungen der Kommunalvertretungen, die zeitlich | + | :Dies wollen wir durch Aufzeichnung von Sitzungen der Kommunalvertretungen, die zeitlich begrenzt über Videoportale abrufbar sind, erreichen. |
− | :Jede Bürgerin, jeder Bürger soll sich ein Bild davon machen können, wie ihre/seine gewählten Mandatsträger/innen arbeiten. | + | :Wir setzen uns deshalb für eine Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung ein. |
+ | |begruendung=:Jede Bürgerin, jeder Bürger soll sich ein Bild davon machen können, wie ihre/seine gewählten Mandatsträger/innen arbeiten. | ||
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=== Unterstützung / Ablehnung === | === Unterstützung / Ablehnung === | ||
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==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ==== | ==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ==== | ||
− | # ? | + | # In etlichen Städten ist die Diskussion durch und es wird mitgeschnitten. Nun kommt der neueste Gag: die Verwaltungsangestellten (Protokollanten etc) wünschen sich ein Recht aufs eigene Bild und wollen nicht mitgeschnitten werden. Was sagt man dazu?!^^ [[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 12:02, 9. Dez. 2017 (CET) |
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+ | Hab ich mit der Aufsicht in BB durch. Kommunalvertreter sind grundsätzlich "öffentliche Personen" und insofern bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken (in BB). Mitarbeiter oder auch Zuschauer/Fragesteller dürfen nur mit gesonderter Einwilligungserklärung gefilmt werden. Hier setzt der Datenschutz hohe Hürden. Das ist auch gut so. ;-) [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]]) | ||
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2018, 09:27 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP017 |
Einreichungsdatum | 7 Dezember 2017 15:39:47 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Aufzeichnung von Sitzungen der Kommunalvertretungen |
Letzte Änderung | 15.01.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Streaming bzw. Videoaufzeichnung in der Brandenburger Kommunalverfassung verankern. Antragstext
Antragsbegründung
Piratenpad
|
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
- Aufgezählter Listeneintrag
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- In etlichen Städten ist die Diskussion durch und es wird mitgeschnitten. Nun kommt der neueste Gag: die Verwaltungsangestellten (Protokollanten etc) wünschen sich ein Recht aufs eigene Bild und wollen nicht mitgeschnitten werden. Was sagt man dazu?!^^ Geka FF (Diskussion) 12:02, 9. Dez. 2017 (CET)
Hab ich mit der Aufsicht in BB durch. Kommunalvertreter sind grundsätzlich "öffentliche Personen" und insofern bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken (in BB). Mitarbeiter oder auch Zuschauer/Fragesteller dürfen nur mit gesonderter Einwilligungserklärung gefilmt werden. Hier setzt der Datenschutz hohe Hürden. Das ist auch gut so. ;-) Thomas Bennühr (Diskussion)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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