SAPO/SO/0021: Unterschied zwischen den Versionen
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|zusammenfassung=Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab. | |zusammenfassung=Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab. | ||
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− | Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt | + | Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt wird die Verpflichtung von Telemediendiensteanbietern, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren. |
Diese Verpflichtung bedeutet einen weiteren Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und beendet quasi die vertrauliche Kommunikation. | Diese Verpflichtung bedeutet einen weiteren Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und beendet quasi die vertrauliche Kommunikation. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Dezember 2019, 23:23 Uhr
Ständiges Antragsportal | Tagesordnung | Satzung | Grundsatzprogramm | Wahlprogramm | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Hinweise zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SO 0021 |
Einreichungsdatum | 15 Dezember 2019 09:25:44 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab. |
Letzte Änderung | 15.12.2019 |
Status des Antrags |
nach Fristablauf gestellt |
Abstimmung |
Angenommen |
Antragstitel Ablehnung der Pflicht zur Offenlegung von Passwörtern oder IP-Adresse Antragstext Der Parteitag des LV Brandenburg möge beschließen:
Antragsbegründung Die Bundesregierung will Telemediendienste wie WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., verpflichten, auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss an Sicherheitsbehörden herauszugeben.
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