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Vorstand/Anfragen/Nr-00154

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Thema: Aufbau von Parallelstrukturen
Name: Thomas Bennühr
Status: neu

Frage

Sieht der Vorstand den Aufbau von Parallelstrukturen zum LVBB durch Mitglieder des LVBB als "vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung" oder "erheblichen Verstoß gegen Grundsätze" oder "erheblichen Verstoß gegen die Ordnung der Partei" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes an? Wird der Partei nach Ansicht des Vorstandes besonders durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema durch Parteimitglieder "schwerer Schaden" i.S. von § 10 Abs. 4 des Parteiengesetzes zugefügt?

Falls ja, welche Maßnahmen wird der Vorstand gegen die beteiligten Parteimitglieder einleiten?

Sollte der Vorstand dieses Handeln nicht als parteischädigen einstufen, bitte ich um ausführliche(!) Begründung.

Antwort

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