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Vorstand/Anfragen/Nr-00177

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Version vom 7. November 2015, 16:18 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge) (Anfrage)
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Thema: Finanzieller Teil des Tätigkeitsberichtes / Haushaltsplan
Name: Bastian (Diskussion) 15:18, 7. Nov. 2015 (CET)
Status: neu

Frage

Sehr geehrter Landesvorstand,

gemäß § 9 Abs. 5 ParteienG nimmt der „Parteitag … mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß“. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.

Leider kann ich keine diesbezüglichen Berichte finden, über die der Landespartei 2014 bzw. 2015 beschlossen hätte. Kann der Landesvorstand dies aufklären?

Nach § 16 Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland stellt der „Schatzmeister… jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird.“

Im Antrags- und Beschlussbuch kann ich einen solchen Beschluss nicht finden. Kann der Landesvorstand dies aufklären?

Antwort

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