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Vorstand/Anfragen/Nr-00190: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beauftragung besteht unverändert nach dem Beschluss 2016-012 auf der Basis der GO für Beauftragungen.
  
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Betreffs des Datenschutzes hat der LDSB auf Nachfrage keine Bedenken angemeldet.
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Wenn es konkrete Vorschläge für eine Richtlinie gibt, die keine unnötige Komplexität mit sich bringt, können wir diese gerne in Erwägung ziehen.
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Aktuelle Version vom 11. November 2016, 00:56 Uhr

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Zusammensetzung des Technikteams
Name: Bastian (Diskussion)
Status: beantwortet

Frage

Wie sieht die vertragliche bzw. haftungsrechtliche Gestaltung der Beauftragung des Technikteams bzw. des "Teamchefs" aus?

Letztlich dürfen die Adminstratoren "alles", ohne dass es hier eine mir bekannte Richtlinie gäbe. Audits hat es meines Wissens auch nicht - zumindest in den letzten Jahren - gegeben.

Wie wird die Einhaltung der "Technischen und organisatorischen Maßnahmen" iSd. § 9 BDSG, sowie der Anlage 1 gewährleistet?

Antwort

Die Beauftragung besteht unverändert nach dem Beschluss 2016-012 auf der Basis der GO für Beauftragungen.

Betreffs des Datenschutzes hat der LDSB auf Nachfrage keine Bedenken angemeldet.

Wenn es konkrete Vorschläge für eine Richtlinie gibt, die keine unnötige Komplexität mit sich bringt, können wir diese gerne in Erwägung ziehen.

--TheBug (Diskussion) 23:56, 10. Nov. 2016 (CET)