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Vorstand/Anfragen/Nr-00194

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Thema: Gültigkeit von Beschlüssen
Name: uk
Status: neu

Frage

In der Geschäftsordnung des Landesvorstandes kann man folgendes lesen:

Art. Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse
(2) Beschlussvorlagen durch den Landesvorstand sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen. Nach dieser Frist dürfen weitere Beschlussvorlagen nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird. Der Vorstand ist angehalten, diese Ausnahmeregelung nur begrenzt und in begründeten Fällen zur Anwendung zu bringen und alle Beschlussvorlagen möglichst lange vor Beginn der Sitzung einzureichen und zu veröffentlichen.

Meine Frage dazu:

Warum ignoriert der Landesvorstand bewusst seine eigene Geschäftsordnung?

Antwort

Antwort bitte hier rein!