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Vorstand/Beschluss/2011-077: Unterschied zwischen den Versionen

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== Monatliches Budget Landesgeschäftsstelle ==
 
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Der Landesvorstand möge beschließen, das für die Landesgeschäftselle ein monatliches Budget in Höhe von 25€ eingerichtet wird. Von diesem sollen Dinge des monatlichen Bedarfs wie Kaffee, Kaffeesahne, Kaffeetüten, Mülltüten, Spülmittel, Büromaterialien wie Druckerpapier und ähnliches, finanziert werden ohne das die LGS Betreuer dieses wiederholt beantragen müssen.  
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Der Landesvorstand möge beschließen, das für die Landesgeschäftselle ein monatliches Budget in Höhe von 25€ eingerichtet wird. Von diesem sollen Dinge des monatlichen Bedarfs wie Kaffee, Kaffeesahne, Kaffeetüten, Mülltüten, Spülmittel, Büromaterialien wie Druckerpapier und ähnliches, finanziert werden ohne das die LGS Betreuer dieses wiederholt beantragen müssen. Dieses Budget soll Ausschließlich die tägliche Betreuung der LGS und deren Unterhalt sicher stellen und dient nicht zur Abdeckung des Bedarfs von anderen Veranstaltungen, Treffen und ähnliches in der LGS.
  
 
== Begründung ==
 
== Begründung ==

Version vom 5. November 2011, 18:21 Uhr

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Thema: Monatliches Budget Landesgeschäftsstelle
Name: Beschlussvorlage
Datum: 05.11.2011
Status: Eingereicht

Monatliches Budget Landesgeschäftsstelle

Der Landesvorstand möge beschließen, das für die Landesgeschäftselle ein monatliches Budget in Höhe von 25€ eingerichtet wird. Von diesem sollen Dinge des monatlichen Bedarfs wie Kaffee, Kaffeesahne, Kaffeetüten, Mülltüten, Spülmittel, Büromaterialien wie Druckerpapier und ähnliches, finanziert werden ohne das die LGS Betreuer dieses wiederholt beantragen müssen. Dieses Budget soll Ausschließlich die tägliche Betreuung der LGS und deren Unterhalt sicher stellen und dient nicht zur Abdeckung des Bedarfs von anderen Veranstaltungen, Treffen und ähnliches in der LGS.

Begründung

In der LGS verbringen Mitglieder des Landesverbands ihre Zeit um eine regelmäßige Öffnungszeit der LGS zu gewährleisten. Es ist diesen nicht dauerhaft zuzumuten auf ein Minimum an Komfort und Versorgung dafür zu verzichten. Dazu fallen in der LGS bei der Benutzung auch Müll sowie Abwasch an welcher durch Mülltüten und Spülmittel etc. beseitigt werden müssen. Hier ist eine Regelung auf Spendenbasis nicht wirklich dauerhaft tragbar. Auch ist für die tägliche Arbeit in der LGS ein Mindestmaß an Büromaterialien vorzuhalten damit die anfallenden Schreib & Arbeitsabläufe durchgeführt werden können ohne jede Anschaffung einzeln beschließen zu müssen.

Anmerkung

Budget ist gering angesetzt. Kann bei Bedarf später hoch gesetzt werden.

Abstimmung

Abstimmung: Beschluss X
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine