Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Beschluss/2013-013

Aus PiratenWiki
< Vorstand‎ | Beschluss
Version vom 12. Februar 2013, 16:33 Uhr von .ike (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorstand TopNavigation}} __NOTOC__ '''Zurück zur Übersicht der Beschlüsse''' <!-- Bitte diese Vorlage ausfüllen! Einige Variablen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Zurück zur Übersicht der Beschlüsse


Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied
Name: Vorstandsbeschluss/Umlaufbeschluss
Datum: 12.02.2013
Status: Entwurf

Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied

Der Vorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Vorstand bekannt] wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme liegen im Ermessen des Landesvorstandes.

Vor Verhängung der Ordnungsmaßnahme wird dem Mitglied gemäß §6(3) der Landessatzung eine Anhörung gewährt.

Ergänzend zu den Ordnungsmaßnahmen gemäß §6(1) wird der Vorstand prüfen ob ergänzende Maßnahmen als angemessen betrachtet werden und ggfs. verhängen.


Begründung

Das Mitglied hat mglw. gegen Grundsätze und/oder Ordnung der Piratenpartei verstoßen. Kommt der Vorstand nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Schluss dass dies zutrifft, soll zur Wiederherstellung und Wahrung der innerparteilichen Ordnung eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.


Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-013
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine